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Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Vorrangiges Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern einkommensschwacher Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen, und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld nach dem SGB II

(§ 28 SGB II)

Zuständige Behörde: Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag

(§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG)

Zuständige Behörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

  • Asylbewerberleistungsgesetz

(§ 2 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 3 AsylbLG in Verbindung mit § 34 SGB XII)

Zuständige Behörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

(§ 34 SGB XII)

Zuständige Behörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

(§ 42 in Verbindung mit § 34 SGB XII)

Zuständige Behörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:

-      Klassenfahrten und Ausflüge

-      Schulbedarf

-      Schülerbeförderung

-      Lernförderung / Nachhilfe

-      Mittagessen in der Schule / Kindertageseinrichtung

-      Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Flyer – Bildung und Teilhabe (BuT).