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Bildungs- und Teilhabepaket

Vorrangiges Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern einkommensarmer Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen, und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Grundsicherung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, § 28 SGB II)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG)
  • Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 3 AsylbLG in Verbindung mit § 34 SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (§ 34 SGB XII)
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (§ 42 in Verbindung mit § 34 SGB XII)

Für die Leistungsempfänger nach dem SGB II ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig. Alle anderen Rechtskreise werden vom Landratsamt bearbeitet.