Bildungs- und Teilhabepaket
Vorrangiges Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern einkommensarmer Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen, und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, § 28 SGB II)
- Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG)
- Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 3 AsylbLG in Verbindung mit § 34 SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (§ 34 SGB XII)
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (§ 42 in Verbindung mit § 34 SGB XII)
Für die Leistungsempfänger nach dem SGB II ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig. Alle anderen Rechtskreise werden vom Landratsamt bearbeitet.