Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Vorrangiges Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern einkommensschwacher Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen, und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld nach dem SGB II
(§ 28 SGB II)
Zuständige Behörde: Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
(§ 6 Bundeskindergeldgesetz – BKGG)
Zuständige Behörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
- Asylbewerberleistungsgesetz
(§ 2 Abs. 1 bzw. § 3 Abs. 3 AsylbLG in Verbindung mit § 34 SGB XII)
Zuständige Behörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
(§ 34 SGB XII)
Zuständige Behörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
(§ 42 in Verbindung mit § 34 SGB XII)
Zuständige Behörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Das Bildungspaket umfasst folgende Leistungen:
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung / Nachhilfe
- Mittagessen in der Schule / Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Flyer – Bildung und Teilhabe (BuT).