Erlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis für alle Städte und Gemeinden im Landkreis zuständig, ausgenommen der Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen. Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Eine Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
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- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren, -wanderungen
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Umzüge
- Straßenfeste
- Fasnachtsveranstaltungen
- Märkte
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Bitte beachten Sie, dass auch St. Martinsumzüge/Laternenumzüge und Prozessionen spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis anzuzeigen sind.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher frühzeitig mit einer mehrmonatigen Vorlaufzeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Ihre Anträge oder Anfragen senden Sie bitte immer an: (Bitte fügen Sie Anzeigen stets einen Lageplan bei)
Ihre Ansprechpartnerinnen:
In den Gemeinden Blumberg und Hüfingen
Mönchweiler und St. Georgen
Bräunlingen und Brigachtal, sowie Außerorts
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Bad Dürrheim, Dauchingen, Gütenbach, Furtwangen, Königsfeld, Niedereschach, Schönwald, Schonach, Tuningen, Triberg, Unterkirnach, Vöhrenbach, sowie Außerorts