Verkehrssicherheit bei Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist hier zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis, ausgenommen sind die Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen. Bei Arbeiten im Straßenraum kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Die dazu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung ist von der ausführenden Firma mindestens zehn Arbeitstage bevor die Maßnahme durchgeführt wird, zu beantragen. Soweit der öffentliche Verkehrsraum (Straße und/oder Gehweg) durch das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Baukranes in Anspruch genommen wird, bedarf dies ebenfalls einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde.
Ihre Anträge oder Anfragen senden Sie bitte stets an:
Diesen Antrag müssen Sie nicht ausdrucken und nicht unterschreiben!
Bitte alle erforderlichen Unterlagen beifügen, hierzu klicken Sie ganz unten auf der Antragsseite auf die jeweiligen Buttons und anschließend drücken/klicken dann auf "Daten absenden"!
Weitere Leistungen:
Ihre Ansprechpartner in den Gemeinden:
Furtwangen, Gütenbach, Hüfingen, Schönwald und Vöhrenbach
Annette Klotz
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
78048 Villingen-Schwenningen
+49 7721 913 7508
A.Klotz@lrasbk.de
224
Dauchingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen und Triberg
78048 Villingen-Schwenningen
+49 7721 913 7038
J.Muenzer@lrasbk.de
228
Bad Dürrheim, Bräunlingen, Brigachtal, Tuningen und Unterkirnach
Nicole Werner
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
+49 7721 913 7221
N.Werner@lrasbk.de
225
Blumberg und Schonach
Andreas Schreiber
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
78048 Villingen-Schwenningen
+49 7721 913 7162
A.Schreiber@lrasbk.de
224