Straẞenverkehrsamt
Die Führerscheinstelle ist telefonisch (07721/ 913-7420) oder per E-Mail (Fuehrerscheinstelle@lrasbk.de) zu erreichen.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises ist für alle Angelegenheiten zuständig, die mit dem Straßenverkehr zu tun haben, ausgenommen hiervon ist lediglich die Straßenplanung.
Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Alle Aufgaben dazu, wie der Verkehr geführt und gelenkt wird und wie öffentliche Straßen und Wege beschildert und markiert werden, sind hier angesiedelt.
Wichtige Leistungen:
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Kraftfahrzeugzulassung
Das Straßenverkehrsamt erledigt alles, was mit der An-, Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen zusammenhängt.
Wichtige Leistungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
- Saisonkennzeichen beantragen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
Führerscheinwesen
Die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt erteilt und entzieht Fahrerlaubnisse, schreibt ausländische Führerscheine um und ist zuständig für Maßnahmen nach den Bestimmungen der Fahrerlaubnis auf Probe und nach dem Punktsystem bei wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
Wichtige Leistungen:
- Internationalen Führerschein beantragen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein - nach Entziehung neu beantragen
- Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen
- Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
Aufgrund von hohem Antragsaufkommen und Personalengpässen dauert die aktuelle Antragsbearbeitung leider deutlich länger als gewohnt. Dafür bitten wir um Verständnis. Damit die Bearbeitungsdauer nicht unnötig verzögert wird, dürfen wir Sie im eigenen Interesse auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen hinweisen. Wir sind bestrebt die Anträge schnellstmöglich abzuarbeiten.
Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung
Dieses Sachgebiet beschäftigt sich mit der Beförderung von Personen mit Bussen und Bahnen. Der Landkreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz von Baden-Württemberg Aufgabenträger für die öffentlichen Verkehrsmittel auf der Straße.
Wiedereinführung Altkennzeichen DS
Das Alt-Kennzeichen „DS“ soll wieder eingeführt werden. Beschlossen wurde dies durch den Kreistag am 18. Dezember 2023. Doch bis das neue Nummernschild mit „DS“ durch die Zulassungsstelle ausgegeben werden kann, braucht es noch einige Zeit. Das Landratsamt hat sich bereits mit allen anderen Landkreisen abgestimmt, die ebenfalls das Kennzeichen „DS“ einführen könnten. Nun wird beim Landesverkehrsministerium die Wiedereinführung beantragt. Das Landesverkehrsministerium wiederum muss beim Bundesverkehrsministerium einen Antrag stellen. Wir gehen davon aus, dass das Kennzeichen „DS“ im Herbst 2024 verfügbar sein wird. Wir werden über den weiteren Verlauf rechtzeitig informieren.