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Zivil- und Katastrophenschutz


Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen (§ 1 Abs. 2 LKatSG).

Das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde hat die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Vorbeugende Maßnahmen sind beispielsweise die Information von Bürgerinnen und Bürger über mögliche Vorsorgemaßnahmen, die Erstellung und Fortführung von Alarm- und Einsatzplänen sowie regelmäßige Übungen mit den im Katastrophenfall beteiligten Stellen und Organisationen. Katastrophen können beispielsweise entstehen aufgrund extremer Witterungsverhältnisse, Tierseuchen, Großbränden oder schweren Unfällen mit Bahnen, Bussen, Flugzeugen oder Störfällen in Industrieanlagen.

Gliederung des Katastrophenschutzes

Der Katastrophenschutz in Deutschland ist Länderangelegenheit. Baden-Württemberg gliedert die Katastrophenschutzbehörden in drei Verwaltungsebene

Informationen und Handlungsempfehlungen für den Krisen- und Katastrophenfall

Die Bevölkerung kann sich anhand von Ratgebern zum Thema Notfallvorsorge intensiv über Maßnahmen und Vorkehrungen informieren. Die Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet eine Vielzahl an Informationen zu allen wichtigen Themen, wie zum Beispiel Lebensmittelbevorratung, Hausapotheke, Stromausfall, Handeln im Notfall und vieles mehr.

Auch gibt es vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz Videos "Für alle Fälle kurz erklärt" zu verschiedenen Themen:

Weitere Kurzvideos finden auf der Homepage des BBKVideoreihe "Für alle Fälle kurz erklärt"

Auch stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe amtliche Meldungen und Hinweise zu Gefahrensituationen aus dem Bereich Bevölkerungsschutz, Wetterwarnungen und Hochwassermeldungen auf einem gesonderten Warnportal zur Verfügung. Diese Website leitet die Besucherinnen und Besucher einfach, übersichtlich und zielgenau und gibt Tipps zu richtigem Handeln in Notsituationen. Bei ausgedehnten Schadenslagen erhalten Sie dort einen guten Überblick.

Die eigene Internetseite des Bevölkerungsschutzes Baden-Württemberg zum Thema “Notfalltreffpunkt - Mein Anlaufpunkt im Notfall“ gibt außerdem Informationen zu Fragen wie

    • Wie verhalte ich mich im Notfall?
    • Wie bereite ich mich auf einen Notfall vor?
    • Wie erhalte ich Informationen im Notfall?

Stromausfall - so können Sie vorsorgen

Die Stromversorgung in Deutschland zählt europaweit zu den sichersten; jedoch sind auch hier längere Stromausfälle möglich.

Im Falle eines länger andauernden Stromausfalls steht die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur für die verwaltenden Stellen im Mittelpunkt aller Maßnahmen. Eine Eigenvorsorge durch alle Bürgerinnen und Bürger ist daher unerlässlich, da keine Kommune und keine Katastrophenschutzbehörde die Versorgung der gesamten Bevölkerung in diesem Fall sicherstellen kann. Elementar sind die Grundbedürfnisse wie Essen, Trinken, Gesundheit und Wärme.

Welche Vorbereitungen können Sie treffen?  

Um die Auswirkungen eines Stromausfalls für den Einzelnen zu reduzieren, sollte sich jeder Haushalt so vorbereiten, dass er einige Tage ohne Hilfe von außen auskommt. Tipps für Vorsorge und Verhalten während eines Stromausfalls finden Sie hier:

Information und Warnung der Bevölkerung

Die Information und Warnung der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden. Nur so kann sich die Bevölkerung vorbereiten und/oder im Notfall geeignete Selbsthilfemaßnahmen ergreifen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt in seinem Flyer vor, wie Bürgerinnen und Bürger bei Gefahren gewarnt werden; Sie finden diesen Flyer hier.

Hier außerdem ein Kurzfilm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zum Thema Warnung der Bevölkerung:




Zur Warnung vor akuten Gefahren nutzt das Land Baden-Württemberg neben bundesweiten Warn-Apps auch den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen). Die Warnungen werden den Sendeanstalten über das rund um die Uhr besetzte Lagezentrum im Innenministerium Baden-Württemberg oder bundesweit über ein satellitengestütztes Kommunikationssystem übermittelt.
Hinweis:  Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Haushalt über mindestens ein Radiogerät verfügt, das auch ohne Stromnetz funktioniert – beispielsweise ein Autoradio, ein Kurbelradio oder ein Radio mit Batterien.

Soweit vorhanden, wird auf örtliche Gefahren auch mit Warnsirenen aufmerksam gemacht. Ob es in Ihrem Ort Sirenen gibt und für welche Gefahrenlagen sie eingesetzt werden, erfahren Sie durch Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Alternativ können im Gefahrenbereich auch Durchsagen über Einsatzfahrzeuge mit Lautsprechern erfolgen.

Ein weiteres Serviceangebot des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die Warn-App NINA. Diese App bietet Informationen und Notfalltipps im Bereich Bevölkerungsschutz an. Außerdem können Sie mit NINA standortbezogen Warnmeldungen für Gefahren, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung, Großbrand oder andere Großschadenslagen erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

Der Deutsche Wetterdienst stellt auf seiner Internetseite immer den aktuellen Wetter- und Warnlagenbericht bereit. Außerdem erhalten Sie dort auch Infos über den Waldbrandgefahrenindex, drohende Starkniederschläge oder Sturmwetterlagen.
Im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen oder dem Bodensee können Sie auf der Internetseite der Hochwasser-Vorhersage-Zentrale Baden-Württemberg aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen abrufen.

Weitere Infos:


Einsatzeinheiten für den Katastrophenschutz

Für Baden-Württemberg regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdiensts (VwV KatSD), welche taktischen Einheiten vorgesehen werden sowie mit wie vielen Personen und welchen Qualifikationen diese zu besetzen sind.

Der Katastrophenschutzdienst wird dabei in folgende Fachdienste gegliedert:

  • Brandschutz, Technische Hilfe, CBRN-Gefahrenabwehr,
  • Sanität und Betreuung,
  • Wasserrettung,
  • Bergrettung,
  • Höhlenrettung,
  • Retten mit Hunden und
  • Veterinär.

Finanzierung

Die Fahrzeuge sowie das Material werden hauptsächlich vom Land-Baden-Württemberg finanziert. Der Bund stellt Fahrzeuge sowie hierfür erforderliche finanzielle Mittel für die ergänzende Ausstattung zur Verfügung. Teilweise finanzieren die beteiligten Hilfsorganisationen diese auch selbst und werden hierbei durch den Landkreis unterstützt.

Personal und Alarmierung

Das in der Regel ehrenamtliche Personal wird von den jeweiligen Hilfsorganisationen gestellt (im Schwarzwald-Baar-Kreis wirken in Einheiten nach der VwV KatSD mit: Bergwacht, Deutsche Rettungsflugwacht (DRF), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Feuerwehr und Malteser Hilfsdienst (MHD)). Die Ehrenamtlichen sind üblicherweise mit digitalen Meldeempfängern ausgerüstet und können so bei Bedarf von der Integrierten Leitstelle alarmiert werden.

Ausbildung

Alle Helferinnen und Helfer der Einsatzeinheiten erhalten eine Ausbildung, die ihnen grundlegende Kenntnisse der Aufgaben ihres Fachdienstes vermittelt. Danach folgen weitere Funktionsausbildungen. Für Führungspositionen vorgesehene Einsatzkräfte besuchen darüber hinaus die Ausbildungslehrgänge für Trupp-, Gruppen- und/oder Zugführer.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind folgende Einheiten aufgestellt:

  • Führung der Führungsstufe C (Feuerwehr)
  • Zug Brandbekämpfung (Feuerwehr)
  • Zug Wasserförderung Schlauchwagen (Feuerwehr)
  • Zug Technische Hilfe (Feuerwehr)
  • Zug Hochwasser (Feuerwehr)
  • Zug Gefahrstoff (Feuerwehr)
  • Platz Dekontamination von Verletzten (Feuerwehr, kreisübergreifend)
  • 1. Einsatzeinheit Sanität und Betreuung (DRK)
  • 2. Einsatzeinheit Sanität und Betreuung (DRK und MHD)
  • Luftrankentransporttrupp (DRF)
  • Bergrettungszug (Bergwacht, kreisübergreifend)
  • Wasserrettungszug (DLRG, kreisübergreifend)

Verwaltungs- und Führungsstab

Das Landratsamt bildet zur Bewältigung von Krisen, Großschadenslagen und Katastrophen sowohl einen Verwaltungsstab als auch einen Führungsstab aus.

Diese Stäbe können ereignisabhängig einberufen werden, wenn die Lage dies erfordert. Sie werden eingesetzt, um Fachkompetenzen zu bündeln, Entscheidungen zeitnah und zielgerichtet treffen zu können, einen einheitlichen Informationsstand aller Verantwortlichen zu gewährleisten sowie die Bevölkerung und die Medien schnell und umfassend zu informieren.

Führungsstab

Der Führungsstab übernimmt die operativ-taktischen Aufgaben bei der Ereignisbewältigung mit dem Ziel, die Einsatzkräfte möglichst wirkungsvoll einzusetzen, Gefahren abzuwehren und Schäden zu begrenzen. Dazu zählen beispielsweise

  • Bildung von Einsatzabschnitten,
  • Definition von Bereitstellungsräumen und Einsatzschwerpunkten,
  • Anforderung weiterer Einsatzkräfte und Bereitstellen von Reserven,
  • Lagedarstellung – Visualisierung von Gefahren und eingesetzten Kräften und
  • Bereitstellen von Verpflegung und Unterkünften für Einsatzkräfte.

Verwaltungsstab

Der Verwaltungsstab ist zuständig für die administrativ-organisatorischen Aufgaben. Diese umfassen beispielsweise

  • Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Bürgerschaft, Warnmeldungen),
  • Klärung von Rechts- und Kostenfragen,
  • Abstimmung mit über-, nachgeordneten oder benachbarten Stellen (Regierungspräsidium, Nachbarlandkreise, Städte und Gemeinden, Kanton Schaffhausen CH),
  • Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen,
  • Beratung bei der Verlegung von Verletzten, Heimbewohnern oder stationären Patienten und
  • Wasserversorgung, Abwasserentsorgung.


Der Aufbau der Organisationsstruktur, die Kommunikationsmittel und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Stäbe werden in Stabsrahmenübungen oder auch in Vollübungen mit Mitgliedern und Einsatzkräften überprüft und beübt.

Hilfsorganisationen

Für ein leistungsfähiges und gut funktionierendes Notfallvorsorgesystem ist die Zusammenarbeit der Organisationen im Bevölkerungsschutz notwendig. Sämtliche beteiligten Partner tragen maßgeblich zu einem funktionierenden Katastrophenschutz bei. Unverzichtbar sind dabei die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen. Bei Interesse können auch Sie im Katastrophenschutz aktiv werden - wenden Sie sich dazu bitte an eine der nachfolgen aufgeführten Organisationen.

Weitere Infos:

Psychosoziale Notfallversorgung

Unter Psychosozialer Notfallversorgung versteht man sämtliche Vorkehrungen und Maßnahmen, die getroffen werden, um Einsatzkräften und betroffenen Personen bei der psychosozialen Verarbeitung von Notfällen zu helfen. Dies können Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen oder Ersthelfer sein. Die Psychosoziale Notfallversorgung Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine Arbeitsgemeinschaft für Notfallnachsorge und Einsatznachsorge im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Die Träger der Psychosozialen Notfallversorgung im Schwarzwald-Baar-Kreis sind

  •  das Deutsche Rote Kreuz –Kreisverband Villingen-Schwenningen–,
  •  das Deutsche Rote Kreuz –Kreisverband Donaueschingen–,
  •  der Malteser Hilfsdienst Villingen-Schwenningen,
  •  das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis sowie
  •  die katholischen und evangelischen Kirchen im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Die Verwaltung erfolgt durch den DRK-Kreisverband Villingen-Schwenningen. Notfallnachsorge und Einsatznachsorge werden in der Regel von der Einsatzleitung vor Ort über die Integrierte Leitstelle angefordert.

Notfallnachsorgedienst (NND)

Die Helferinnen und Helfer des Notfallnachsorgedienstes (NND) betreuen und begleiten Menschen in in akuten Notlagen. Um Verletzte kümmern sich die Rettungsdienste. Der Notfallnachsorgedienst kümmert sich um Angehörige, Ersthelfer, Augenzeugen oder unverletzte Beteiligte.
Der NND bietet in Notsituationen schnelle, unbürokratische Hilfe an. Die Helfer/-innen haben sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und leisten die erforderliche Hilfe. Die Betroffenen entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Angebot des NND annehmen möchten. Das Team pflegt eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit der Leitstelle, der Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr und allen anderen Hilfsorganisationen und Einrichtungen.

Einsatznachsorgedienst (END)

Der Einsatznachsorgedienst steht den ehrenamtlichen Kräften der Rettungsdienste, Feuerwehren und weiteren Hilfsorganisationen nach belastenden Einsätzen zur Verfügung. Der END kann einsatzbegleitend am Ort des Geschehens tätig werden und/oder in der Nachbereitung hinzu gezogen werden. So haben die Einsatzkräfte die Möglichkeit, die persönlichen Erlebnisse und Belastungen zu verarbeiten und Hilfen zu erhalten.

Weitere Infos:

Verwaltung von Bundes- und Landesfahrzeugen

Für den Katastrophenschutz sind dem Landkreis diverse Bundes- und Landesfahrzeuge überlassen. Diese Fahrzeuge sind innerhalb des Landkreises an Hilfsorganisationen in den Bereichen Brandschutz und Sanitätsdienst ausgegeben und eingesetzt. Für die Verwaltung dieser Fahrzeuge ist zentral das Landratsamt zuständig. Hierzu zählen Aufgaben wie Überprüfung der Fahrzeuge an ihren jeweiligen Standorten, Ersatzbeschaffungen, Veranlassung von Reparaturen, Abrechnung der Kosten für Pflege, Wartung und Betrieb.

Einsatzplanung und -vorbereitung

Zu den Vorbeugenden Maßnahmen zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung gehört auch die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen sowie die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung dieser Pläne. Die Pläne sollen eine schnellstmögliche Alarmierung und den optimalen Einsatz von Hilfskräften im Ereignisfall sicherstellen.