Naturschutz
Der Schutz von Natur und Landschaft steht im Mittelpunkt der Naturschutzbehörde. Es gilt, die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern. Auch der Erholungswert spielt eine sehr große Rolle.
Die Naturschutzbehörde ist an Vorgängen und Verfahren beteiligt, bei denen in den Naturhaushalt eingegriffen wird. Dies ist bei der Bauleitplanung der Fall, aber auch bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich, Flurbereinigungsmaßnahmen, wasser- und bodenschutzrechtlichen Verfahren, beim Straßenbau und vielen weiteren Belangen.
Die Naturschutzbehörde kümmert sich um besondere Schutzgebiete, Naturdenkmale, Biotope und Grünbestände, die Landschaftspflege (Vertragsnaturschutz), den Schutz von Pflanzen und Tierarten sowie die Erholung in Natur und Landschaft. Wichtig ist zudem die Pflege und Entwicklung der Natura 2000-Gebiete.
Natura 2000
Was ist Natura 2000?
Bei Natura 2000 handelt es sich um ein Netz von Schutzgebieten. Dabei sollen europäisch bedeutsame Lebensräume sowie seltene Tier- und Pflanzenarten erhalten werden. Rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks sind die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Berücksichtigt man alle FFH- und Vogelschutzgebiete, so sind im Schwarzwald-Baar-Kreis mit zirka 530 Quadratkilometern mehr als die Hälfte der Landkreisfläche als Natura 2000-Gebiet geschützt.
Besondere Verantwortung haben wir im Schwarzwald-Baar-Kreis beispielsweise für die mageren Flachland- und Bergmähwiesen. Diese sollen erhalten bleiben. Aber auch die prioritär geschützten artenreichen montanen Borstgrasrasen sind von großer Bedeutung.
Der Schwarzwald-Baar-Kreis ist eines der größten Vogelschutzgebiete in Europa. Er bietet Rückzugsmöglichkeiten für viele verschiedene Vogelarten und ist ein wichtiger Flugkorridor für Zugvogelarten. Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist zum Beispiel besonders der sonst seltene, aber auf der Baar noch häufig vorkommende Rotmilan wichtig.
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Artenschutz in der Natur
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist dem Naturschutzamt ein großes Anliegen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis kommen auf kleinstem Raum die unterschiedlichsten Biotope und Lebensraumtypen vor. Zu finden ist der Kalkmagerrasen der Baaralb, der Borstgrasrasen des Mittleren Schwarzwaldes, die Steppenheide und das Hochmoor, artenreiche Flachland- und Bergmähwiesen, weiträumige Flusslandschaften, Kalkbuchen-, Schlucht- und Nadelwälder. Das alles sind Lebensräume von zahlreichen stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
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Artenschutz am Haus
Immer wieder kommt es mit der Tierwelt zu Konflikten, wenn Gebäude saniert, abgebrochen oder gebaut werden. Durch die Ausbreitung des Menschen fallen natürliche Lebensräume weg und immer öfter nutzen Tiere, insbesondere Vögel und Fledermäuse, Hausfassaden und Dachböden als Heimat.
Mit unseren aufgeführten Merkblättern zum Artenschutz möchten wir Ihnen zeigen, dass jeder Hausbesitzer, Häuslebauer oder Mieter mit wenigen Handgriffen zum Artenschutz beitragen kann.
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Naturschutzgroßprojekt Baar
Was sind Naturschutzgroßprojekte?
Als Naturschutzgroßprojekte werden seit 1979 national bedeutsame und repräsentative Naturräume vom Bund gefördert. Deutschland leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unseres nationalen Naturerbes und zur Erfüllung internationaler Naturschutzverpflichtungen. Auch die Baar wurde als förderwürdig im Sinne des Programms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ anerkannt.
Neben dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesamt für Naturschutz fördert auch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das Naturschutzgroßprojekt Baar.
Während des Projektes I (Laufzeit: 2013 bis 2017, Planungsphase) wurde ein Pflege- und Entwicklungsplan durch das Institut für Landschaft und Umwelt der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen erstellt. Aufbauend auf einer umfassenden Bestandserhebung wurden Ziele und Maßnahmen für die 17 Fördergebiete formuliert.
Im Projekt II (Laufzeit: 2018 bis 2028) sollen die Maßnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Innerhalb der Fördergebiete sollen Flächen für den Arten- und Biotopschutz verbessert und ausgeweitet werden. Die Maßnahmen werden nur umgesetzt, wenn der Flächeneigentümer zustimmt.
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Landschaftspflegeverträge
Die Naturschutzbehörde kann mit den Bewirtschaftern von Flächen Pflegeverträge abschließen. So kann derjenige, der seine Fläche besonders schonend bewirtschaftet, finanziell gefördert werden.
Zudem können Maßnahmen zur Gestaltung und Pflege von Biotopen, spezielle Artenschutzmaßnahmen sowie Investitionen des Naturschutzes und zur Erhaltung der Kulturlandschaft gefördert werden, ebenso Studien, Planungen und das Management von Naturschutz-Projekten.
Grundlage für Förderungen sind die Förderrichtlinien der Landschaftspflegerichtlinie.
Brückenbauer zwischen Mensch und Natur
Der Landschaftserhaltungsverband Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. (LEV) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit dem Ziel, unsere Kulturlandschaft zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Als Kooperationspartner von Kommunen, Naturschützern sowie Landnutzern und in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern vor Ort leistet er einen Beitrag zum Erhalt des Landschaftsbildes und wertvoller Lebensräume, zu einem intakten Naturhaushalt sowie zum Natur- und Artenschutz. Landschaftserhaltungsverbände sind tätig als Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement. Dabei verstehen sie sich als Brückenbauer zwischen Mensch und Natur. Der LEV Schwarzwald-Baar-Kreis e.V. wurde am 12. Juli 2013 gegründet.
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Ökokonto und Kompensationsverzeichnis
Um die Natur und die Landschaft zu schützen, gilt der allgemeine Grundsatz, dass erhebliche Beeinträchtigungen vom Verursacher vorrangig zu vermeiden sind. Doch was ist, wenn das nicht umsetzbar ist?
Dann müssen diese Beeinträchtigungen durch eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme kompensiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss die Beeinträchtigung durch Geld ausgeglichen werden.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können bevorratet werden. Das heißt, dass vorgezogene Maßnahmen in ein Ökokonto eingestellt werden, dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dort können die Maßnahmen als Ökopunkte verzinst werden. Später ist es möglich, dass den Maßnahmen Eingriffe zugeordnet werden.
Möchte ein Maßnahmenträger (zum Beispiel eine Kommune oder Privatperson), eine Ökokontomaßnahme durchführen, kann er die Aufnahme ins Kompensationsverzeichnis beantragen. Voraussetzung dafür ist eine fachkundige Planung, welche die Vorgaben der Ökokonto-Verordnung berücksichtigt. Ob die Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen zeitlich vorgezogen werden können, ist in der Ökokonto-Verordnung landeseinheitlich geregelt.
Weitere Infos:
Eingriffsregelung & Ökokonto
Biotopverbund Landratsamt
Wie kann das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis selbst dazu beitragen, dass die biologische Vielfalt erhalten bleibt?
Diese Frage stellte sich die Kreisverwaltung und hat eine 1.000 Quadratmeter große, bislang ungenutzte Rasenfläche an der Südseite des Hauptgebäudes am Villinger Hoptbühl extensiviert und zu einer blüten- und artenreichen Heuwiese entwickelt. Damit setzt das Landratsamt sein Konzept der Biotopvernetzung rund um das Hauptgebäude fort. Schon zuvor legte die Naturschutzbehörde vor der Glasfassade der Kantine am Landratsamtsgebäude in VS-Villingen ein Wiesenbiotop an. Eine farbenprächtige Magerwiese zwischen dem Landratsamt und dem benachbarten Schulkomplex wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Villingen-Schwenningen und der Ökologie-AG des Gymnasiums am Hoptbühl geschaffen.
Das Landratsamt ruft alle Grundstückseigentümer – besonders auch Gewerbetreibende und Unternehmer– sowie Gartennutzer dazu auf, ebenfalls einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten. Schon mit wenig Aufwand kann man Grünflächen als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Insekten, Vögel und Fledermäuse artgerecht gestalten.
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Wolfsprävention
Weitere Informationen zur Förderung, den hierfür benötigten Anträgen und den Umgang mit dem Wolf finden Sie auf unserer Infoseite
Der Biber im Schwarzwald-Baar-Kreis
- Allgemeine Informationen zum Biber
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