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Baulandumlegung

Umlegungen nach den §§ 45 ff und 80 ff BauGB sind Bodenordnungsverfahren, um Flurstücke neu zu gestalten, damit sie nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet sind. Grundlage für die Umlegung ist meist ein Bebauungsplan. Kommunen können die Befugnis zur Durchführung einer Umlegung auf das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt übertragen.

Beratung

Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung berät Eigentümer und Kommunen über die Möglichkeiten eines Umlegungsverfahrens, insbesondere die Anordnungsvoraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die Kosten.

Durchführung

Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnungerhebt die notwendigen Unterlagen, ermittelt die Fläche der Erschließungsanlagen, berechnet den Zuteilungsanspruch und die eventuell fälligen Geldleistungen. Außerdem erörtert es die Zuteilung der neuen Flurstücke mit den Eigentümern und führt die erforderlichen Vermessungen durch.

Rechtliche Sicherung

Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung stellt den Umlegungsplan auf. Im Umlegungsplan werden alle im Rahmen des Umlegungsverfahrens getroffenen Regelungen, insbesondere die Zuteilung der neuen Flurstücke, die auf die neuen Flurstücke zu übertragenden Rechte und Lasten und die Festsetzung der fälligen Geldleistungen, rechtsverbindlich dokumentiert. Auf der Grundlage des Umlegungsplanes werden die öffentlichen Bücher, wie zum Beispiel das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster, gebührenfrei berichtigt.

Unsere Leistungen:

Weitere Infos:

§§ 45 - 84 Baugesetzbuch