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Einreise mit Haustieren aus der Ukraine - vorübergehend erleichterte Bedingungen 


Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Demnach sind bei der Einreise von Haustieren, die Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland zu erfüllen.
Aufgrund der situationsbedingt zu erwartenden Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Haustieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Die Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, sind dieser Bitte nachgekommen.
Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Haustieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen. Die Einreisenden werden gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Haustierausweis).

Bitte füllen Sie für die Registrierung Ihres Tieres das unten stehende online-Formular aus, die Veterinärbehörde wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

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