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Flurneuordnung und Landentwicklung

Oberkirnach-Brigach_Brigachverlegung
Oberkirnach-Brigach_Brigachverlegung

Das Sachgebiet Flurneuordnung ist zuständig für die Durchführung von Flurneuordnungsverfahren. Ziele der Flurneuordnung zur Stärkung des ländlichen Raumes sind:

  • die Kulturlandschaft zu erhalten und zu schützen
  • die Produktions- und Arbeitsbedingungen in Land- und Forstwirtschaft (ländlicher Wegebau, Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen) zu verbessern
  • Landnutzungskonflikte (zum Beispiel zwischen Landwirtschaft und Naturschutz) zu entflechten
  • die Naherholungsfunktion (zum Beispiel Anlage von Grillplätzen, Lehrpfaden oder Wanderparkplätzen) zu verbessern
  • die Landentwicklung durch die Flächenbereitstellung für Infrastrukturmaßnahmen (zum Beispiel für neue Verkehrswege) zu fördern

Maßnahmen für diese Ziele werden über die Flurneuordnungsverwaltung mit Zuschussmitteln gefördert. Es kommen verschiedene Arten von Flurneuordnungsverfahren zum Einsatz. Welches Verfahren angewandt wird, ist von der vorgefundenen Situation und den angestrebten Zielen abhängig.

Das Sachgebiet Flurneuordnung bietet eine Projektbetreuung aus einer Hand. Die Dienstleistung reicht von der Beratung über die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie deren Finanzierung bis zur rechtlichen Sicherung der Ergebnisse des Flurneuordnungsverfahrens.

Flurneuordnungsverfahren

Beratung

Das Sachgebiet Flurneuordnung berät Eigentümer, Bewirtschafter, Kommunen und Verbände über die Möglichkeiten und den Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens, insbesondere die Anordnungsvoraussetzungen sowie die Kosten und deren Finanzierung, und führt Infoveranstaltungen durch. Außerdem stellen die Mitarbeiter den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan auf und erarbeiten die planungsrechtlichen Grundlagen für die Plangenehmigung und Planfeststellung. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit Vertretern der Eigentümer, Bewirtschafter und Kommunen sowie der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange.

Planung

Das Sachgebiet Flurneuordnung stellt den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan auf und erarbeitet die planungsrechtlichen Grundlagen für die Plangenehmigung und Planfeststellung. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit Vertretern der Eigentümer, Bewirtschafter und Kommunen sowie der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange.

Umsetzung / Finanzierung

Unter der fachlichen Aufsicht der Flurneuordnungsverwaltung werden die geplanten Maßnahmen (zum Beispiel landwirtschaftliches Wegenetz, Ausgleichsmaßnahmen, Naherholungsmaßnahmen) realisiert und finanziell abgewickelt. Das Sachgebiet Flurneuordnung stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen, um die Zuschussmittel zu beantragen. Das Konzept zur Zusammenlegung der Eigentums- und Pachtflächen erarbeitet das Sachgebiet Flurneuordnung oder erfolgt unter dessen fachlicher Aufsicht. Die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter werden beteiligt. Das Sachgebiet Flurneuordnung weist die Eigentümer in die neuen Grundstücke ein, die notwendigen Vermessungsarbeiten werden vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt durchgeführt.

Rechtliche Sicherung

Im Flurbereinigungs- oder Zusammenlegungsplan werden alle im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens getroffenen Regelungen, zum Beispiel der Übergang von den alten auf die neuen Flurstücke oder die Unterhaltung der Wege rechtsverbildlich dokumentiert. Auf der Grundlage dieses Planes werden die öffentlichen Bücher, wie beispielsweise das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster, gebührenfrei berichtigt.

Unsere Leistungen: