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Eingliederungshilfe

Bild Eingliederungshilfe
Bild Eingliederungshilfe

 Zur Eingliederungshilfe gehören Leistungen des Amtes für Soziale Sicherung, Pflege   und Teilhabe, die Menschen mit Handicap in verschiedenen Lebensbereichen   unterstützen sollen. Ziel ist dabei immer, dass Menschen mit Handicap am Leben in   der Gemeinschaft teilhaben können.


 

Leistungen der Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe erhalten nach dem Gesetz Menschen, die von einer wesentlichen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind. Ziel ist es die Behinderung und deren Folgen zu verhindern, zu mildern oder zu beseitigen, um so die Teilhabe am Leben an der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen für Kinder und Erwachsene. Diese sind zum Teil vom Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten abhängig. Welche Leistungen für Sie oder Ihre Angehörigen in Frage kommen, ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam (siehe Beratung für Menschen mit Handicap und deren Angehörige).

Unsere Leistungen:

Beratung für Menschen mit Handicap und deren Angehörige

Für die Beratung und Unterstützung gibt es die Teilhabesteuerung in der Eingliederungshilfe. Teilhabemanagement, das heißt:

  • Menschen, die ein körperliches, geistiges oder seelisches Handicap haben zu beraten und Hilfe zu planen
  • Vermittlung in Maßnahmen und Organisieren von Unterstützung

Die Teilhabemanagermanager der Eingliederungshilfe beraten Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Handicaps und deren Angehörige. Bei einem persönlichen Gespräch bei Ihnen Zuhause, in einer Einrichtung oder im Landratsamt ist es uns wichtig, Sie kennenzulernen. Gemeinsam besprechen wir, was Sie gut im Alltag meistern oder wobei Sie Unterstützung brauchen. Gern beraten wir Sie auch bei Themen wie Arbeiten oder Wohnen.

Welche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung gibt es? Wie können Familien entlastet werden? Wie werden diese Angebote finanziert? Stellen Sie Ihre Fragen im Gespräch mit uns.

Wer Ihre Ansprechpartnerin ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Weitere Infos:

Wer ist für mich zuständig


Informationen in einfacher Sprache

Oft ist die Sprache auf einem Amt sehr schwierig.
Hier ist es einfacher geschrieben:

Die Eingliederungshilfe ist eine Abteilung im Sozialamt.

Wir beraten Menschen mit Handicap und ihre Angehörigen und möchten diese unterstützen.

Es ist unser Ziel, dass Menschen mit Handicap Teil der Gemeinschaft sind.
Dazu gehört, dass man Hilfe beim Wohnen bekommt und eine Beschäftigung hat. Das kann auch im Kindergarten oder in der Schule sein.

Auch soll man andere Leute treffen und seinen Hobbies nachgehen können.

Die Leistungen, die Sie von uns bekommen, sind ganz verschieden, je nach dem, was Sie brauchen.

Für diese Hilfe arbeiten wir mit Anbietern zusammen. Diese kann man sich aussuchen.

Viele Leistungen kann man als Persönliches Budget bekommen. Das heißt man bekommt das Geld und kann sich selber seine Hilfe einkaufen.

Weitere Infos:

Wer ist für mich zuständig

Blindenhilfe

Blindenhilfe insbesondere Landesblindenhilfe

Sehbehinderte Menschen, die in Baden-Württemberg wohnen und älter als ein Jahr sind, können Blindenhilfe für den daraus entstehenden Mehraufwand erhalten. Diese Leistung ist nicht vom Einkommen und Vermögen abhängig. Ist dieses gering, kann zusätzlich ein Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe bestehen.

Ansprechpartnerin:

Kein Ergebnis gefunden.

Unsere Leistungen:

Kreisfahrdienst

Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung können am Kreisfahrdienst teilnehmen, wenn Sie ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten.
Hierbei handelt es sich um zwei Fahrten monatlich, die zu Teilhabezwecken, z. B. Besuche und Erledigungen, eingesetzt werden können.

Ansprechpartnerin für weitere Informationen und Antragsstellung:

Kein Ergebnis gefunden.