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Versorgungsamt

Bild Versorgungsamt
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Das beim Landratsamt eingegliederte Versorgungsamt ist für das Betreuungsrecht, das Schwerbehindertenrecht und das soziale Entschädigungsrecht zuständig.

Schwerbehindertenrecht

Das Versorgungsamt stellt

  • eine Behinderung oder Schwerbehinderung fest
  • den Grad der Behinderung (GdB) fest
  • Merkzeichen fest
  • die Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen fest, zum Beispiel Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrten für Begleitpersonen, Parkerleichterungen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiungen
  • einen Schwerbehindertenausweis aus
  • Wertmarken für die Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr aus

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) fasst die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten, sowie das Behindertenrecht zusammen.

Wesentliche Rechtsvorschriften

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
  • Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV)

Unsere Leistungen:

Antrag auf erstmalige Feststellung von Behinderungen

Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung oder Feststellung von Merkzeichen

Feststellung einer Behinderung

Neufeststellung einer Behinderung

Verlängerung Schwerbehindertenausweis

Weitere Infos:

Merkblatt mit Ausfüllhinweisen SGB IX

Merkblatt zur Feststellung von Nachteilsausgleichen

Übersicht über Nachteilsausgleiche

Hinweisblatt zu den Merkzeichen G und Gl

Hinweisblatt zu den Merkzeichen H und BL

Hinweisblatt zum Merkzeichen aG

Hinweisblatt zur Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (aG-light)

Hinweisblatt zu den Beiblättern (zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Inanspruchnahme der Kraftfahrzeug-Steuerermäßigung)

Datenschutzerklärung SGB IX 

Flyer Schwerbehindertenrecht

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Unter rechtlicher Betreuung wird die rechtliche Vertretung einer Person verstanden, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.

Weitere Infos

Soziales Entschädigungsrecht

Wenn jemand einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder verstorben ist aufgrund von

  • Gewalttaten
  • Ereignissen des 2. Weltkriegs (Bundesversorgungsgesetz)
  • einer empfohlenen Impfung
  • einer rechtstaatswidrigen Haft
  • Militärdienst oder
  • SED-Unrecht

können Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts in Betracht kommen. Möglich sind Renten (auch an Witwen, Waisen und Eltern), Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren sowie verschiedene andere Leistungen. Der Bereich soziales Entschädigungsrecht wird für sieben Landkreise zentral beim Landratsamt Rottweil bearbeitet.

Ihr Ansprechpartner: