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Betriebs- und Unterhaltungsdienst
Zum Betrieb gehört die Bewirtschaftung der Straßenmeistereien, Vertragsangelegenheiten des Betriebs- und Unterhaltungsdienstes, Fahrzeuge und Geräte, Gerätehöfe, Sanierung und Unterhaltung von Bauwerken.