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Ausländer- und Einbürgerungsbehörde

Deutscher Pass
Deutscher Pass

In diesem Bereich werden Aufenthaltstitel an Ausländer erteilt und verlängert sowie alle anderen ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet. Voraussetzung hierfür ist ein Wohnsitz im Schwarzwald-Baar-Kreis. Für die Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen mit deren Teilorten sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.

  • Bringen Sie bitte immer Ihren Nationalpass/ Ausweisersatz/ Personalausweis mit.
  • Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, bitten wir Sie zusammen mit einem Dolmetscher vorzusprechen.



Wichtiger Hinweis

Bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen bestehen derzeit enorme Rückstände, so dass mit sehr langen Bearbeitungszeiten von einem Jahr und mehr zu rechnen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Terminvereinbarung

Damit für Sie keine längeren Wartezeiten entstehen und um die anstehenden Aufgaben zeitnah zu erledigen, werden alle Angelegenheiten rund um das Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet.

Termine für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen und die Abgabe von Einbürgerungsanträgen erhalten Sie beim Info-Point der Ausländerbehörde. Für die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Sachbearbeiterin ist ebenfalls eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung erforderlich.

Sie können die erforderlichen Formulare (Antrag auf Verpflichtungserklärung, Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsausweis, Beschäftigung) telefonische oder per E-Mail anfordern. Wir lassen Ihnen diese umgehend zukommen. Bitte geben Sie uns hierfür Ihre Postadresse an.

Ablaufende Duldungen und Gestattungen, sowie Fiktionsbescheinigungen können Sie uns auf dem Postweg oder per Einwurf in den Hausbriefkasten zukommen lassen. Nach Verlängerung erhalten Sie diese wieder zurück.

Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Seit 2011 gibt es den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

    •  Aufenthaltserlaubnis
    •  Blaue Karte EU
    •  Niederlassungserlaubnis
    •  Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    •  Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    •  Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    •  Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.

Unsere Leistungen:

Weitere Infos:

Einbürgerung

Für Ausländer, die bereits längere Zeit in Deutschland leben, ist die Frage der Einbürgerung und der Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit sicher eine Überlegung wert. Die Einbürgerung ist ein bedeutender Schritt, auch ein Einschnitt in Ihr Leben. Vielleicht zögern Sie noch. Aber bedenken Sie: Als Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland genießen Sie verschiedene Rechte. Zu diesen Rechten gehören zum Beispiel:

  •  das Recht zu wählen und gewählt zu werden
  •  Freizügigkeit im Bundesgebiet und im Rahmen des EG-Rechts innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft
  •  visafreies Reisen in viele Länder auch außerhalb Europas

Es geht aber nicht nur um Rechte, sondern auch um Verantwortung und Pflichten. Deutsche Staatsbürger können verpflichtet werden, für Ihr Land und für Ihre Mitmenschen besondere Leistungen zu erbringen, zum Beispiel als Schöffe an Gerichtsverfahren mitzuwirken.

Unsere Leistungen:

EU-Bürger

EU-Bürger besitzen ein Freizügigkeitsrecht und benötigen für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel.

Unsere Leistungen:

Studierende

Für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen für Studierende gelten die Vorgaben für die sonstigen Aufenthaltserlaubnisse entsprechend. Ergänzend ist hier die Vorlage einer Studienbescheinigung erforderlich. Als Nachweis für die Sicherung des Lebensunterhalts kann bei Studierenden ein Sperrkonto eingerichtet werden.

Unsere Leistungen:

Niederlassungserlaubnis

Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten. Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie schützt besonders vor einer Ausweisung.

Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-) Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Unsere Leistungen:

Staatsangehörigkeitsausweis

Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt Ihnen den Ausweis auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.

Unsere Leistungen:

Verpflichtungserklärung (Einladung)

Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die für die Erteilung des Touristenvisums eine Verpflichtungserklärung benötigen? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie diese Verpflichtungserklärung bei uns abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (zum Beispiel Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückführung in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).

Unsere Leistungen:

Informationen zum Brexit

Briten, die sich zum 31.12.2020 langfristig im Bundesgebiet aufhalten, müssen ihren Aufenthalt mit dem folgenden Formular bei der zuständigen Ausländerbehörde bis spätestens 30.06.2021 anzeigen. Nach diesem Zeitraum müssen Sie im Besitz eines Aufenthaltsdokuments-GB sein, um sich legal in Deutschland aufzuhalten.

Hier finden Sie das Formular zur Anzeige des Aufenthalts von britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen (Residence notification of british citizens and their family members):



Grundsätzlich möchten wir in Vorbereitung auf alle möglichen Brexit-Szenarien die in Deutschland wohnenden Briten dahingehend unterstützen, dass wir Ihnen relevante Informationen zeitnah und transparent zur Verfügung stellen.

Wir verweisen außerdem auf die offizielle Informationsseite für britische Bürger in Deutschland. Hier finden die in Deutschland lebenden britischen Staatsbürger aktuelle aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtliche Informationen bezüglich des Brexit.

Weitere Informationen:

Informationsbroschüre “UK Nationals Support Fund - Residence rights support for UK nationals in Germany“