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Vollstreckung
Die Mahnung und Beitreibung offener Geldforderungen des Schwarzwald-Baar-Kreises ist bei der Vollstreckungsabteilung angesiedelt.
Pro Jahr bearbeitet das Sachgebiet rund 11.000 neue Vollstreckungsaufträge zu Gebühren- und Bußgeldforderungen, Rückerstattungen aus Unterhaltsvorschuss- oder sonstigen Sozialleistungen sowie zu Kostenbescheiden aus Pflege-, Familien- und Jugendhilfemaßnahmen.