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Allgemeine Kämmereiangelegenheiten

Steuer
Steuer

Das Sachgebiet Allgemeine Kämmereiangelegenheiten ist dafür verantwortlich, den Haushaltsplanentwurf aufzustellen, den Haushalt zu überwachen und die Jahresrechnung zu erstellen. Außerdem läuft hier die Kapital-, Vermögens- und Schuldenverwaltung zusammen.

Es werden aber auch Steuerangelegenheiten des Landkreises als Abgabenschuldner (Umsatz-, Körperschafts- und Kapitalertragsteuer im Rahmen der eigenen Betriebe gewerblicher Art) behandelt. Schließlich findet sich hier das Gebührenrecht und die Gebührenkalkulation (Abfallgebühren, Verwaltungsgebühren) sowie das Spendenrecht wieder.

Haushaltsplan

Zu den Haushaltplänen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis:

Gebühren

Der Landkreis erhebt Gebühren für:

  • öffentliche Leistungen, die das Landratsamt als Untere Verwaltungsbehörde und Untere Baurechtsbehörde erbringt
  • die Fleischbeschau
  • öffentliche Leistungen, die das Landratsamt als Kreisbehörde erbringt
  • die Benutzung der Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises
  • die Benutzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Villingen-Schwenningen