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impuls - wir machen Jugendliche stark!


"impuls - Wir machen Jugendliche stark!" - ist eine Einrichtung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, die im Jahr 1982 als Anlaufstelle für arbeitslose Jugendliche eingerichtet wurde. Benachteiligte junge Menschen werden hier aufgrund ihrer persönlichen Lebenslage beraten und unterstützt. Die Ziele von impuls sind unter anderem die schulische und berufliche Ausbildung zu sichern, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration zu fördern.

ArbeitsTraining

In unserem ArbeitsTraining (kurz AT) unterstützen, beraten und begleiten wir junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren bei ihrem Übergang von der Schule in das Berufsleben. Das ArbeitsTraining findet im eigenen Werkstattbereich bei impuls statt und umfasst Auftragsarbeiten von kooperierenden Firmen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis.

Wie sieht die Unterstützung im ArbeitsTraining aus?
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen lernen bei impuls wie sie einen geregelten (Arbeits-) Alltag bewältigen können. Ein Team aus Sozialpädagogen und Werkstattleitern begleitet und unterstützet die Jugendlichen dabei. So individuell jeder Jugendliche ist, so unterschiedlich können auch die Unterstützungsangebote sein. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Begleitung bei Behördengängen
  • Hilfe bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Anmeldung an weiterführende Schulen
  • Vermittlung an weitere Fachdienste, wie Beratungsstellen und Therapeuten

Im Werkstattbereich gibt es feste Arbeitszeiten, in welchen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen kleinere Arbeiten erledigen, die Firmen aus unserer Region in Auftrag geben. Zudem gibt es verschiedene Projektarbeiten und sozialpädagogische Angebote, wie das Kochprojekt oder sportpädagogische Aktivitäten. Das „Kreativprojekt“, das fest in den laufenden Betrieb eingebunden ist, bietet den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit ihre handwerklichen und künstlerischen Fähigkeiten zu entdecken, zu erweitern und zu festigen. Die fertigen Kunststücke können jedes Jahr auf den Weihnachtsmärkten in Villingen-Schwenningen erworben werden.

Wer kann am ArbeitsTraining teilnehmen?
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 25 Jahren, die

  • nach der Schule keinen Anschluss in Arbeit, Ausbildung, weiterführende Schule oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen gefunden haben
  • keinen Schulabschluss haben oder die Schule vorzeitig verlassen
  • über das Jobcenter im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (AGH) zu impuls vermittelt werden
  • straffällig geworden sind und gerichtliche Auflagen ableisten müssen
  • von unseren Kooperationspartnern in unsere Einrichtung vermittelt werden
  • sich aus eigener Motivation in unserer Einrichtung vorstellen

Wie kann ich als Firma das ArbeitsTraining unterstützen?
Sie haben kleinere Auftragsarbeiten und möchten sich sozial engagieren? Dann sind Sie bei impuls an der richtigen Stelle! Wir nehmen Ihre Aufträge gerne entgegen und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Weitere Infos:

Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der 1957 ins Leben gerufene Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Finanzinstrument der Europäischen Union zur Investition in Menschen. Er fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen und hilft Menschen bei der Ausbildung sowie dabei, ihre Fähigkeiten auszubauen um ihre Berufsaussichten zu verbessern. Im Rahmen des ESF legen Mitgliedstaaten und Regionen ihre eigenen operationellen Programme vor, um so den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort entsprechen zu können.

Welche Aufgaben hat der ESF-Arbeitskreis?

  • Erstellung und Veröffentlichung einer regionalen Arbeitsmarktstrategie ausgerichtet an den regionalen Bedürfnissen und am Operationellen Programm von Baden-Württemberg
  • Inhaltliche Bewertung regionaler Projektanträge hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Strategie des Arbeitskreises und Erstellung einer Vorschlagsliste
  • Weiterleitung der Vorschlagsliste an die Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank
  • Ergebnissicherung und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise im Rahmen der von der Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligten regionalen Projekte im jeweiligen regionalen Wirkungskreis
  • Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit

Wer sind die Mitglieder vom ESF-Arbeitskreis?
Vertreter aus:

  • Stadt- oder Landkreis
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenters
  • Arbeitnehmervertretung bzw. Gewerkschaft
  • Arbeitgebervertretung
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten
  • Freien Wohlfahrtspflege
  • Schulen, Weiterbildungsträger und der außerschulischen Jugendbildung

Wer kann ESF-Anträge stellen?
Jeder öffentliche und freie Träger.

Wer ist Vorsitzender des Arbeitskreises?

Sozialdezernent Jürgen Stach vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.

ESF-Ausschreibung und Arbeitsmarktstrategie 2024:

www.esf-bw.de

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet Hilfestellung, Beratung und Begleitung für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Welche Aufgaben hat die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Sozialpädagogen machen sich in Gesprächen ein Bild von der Persönlichkeit, dem Umfeld und der Entwicklung des jungen Menschen. Das Gericht erhält im Anschluss einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse, mit Vorschlägen zu erzieherischen Maßnahmen. Hierdurch soll das Gericht in die Lage versetzt werden, eine am Jugendgerichtsgesetz orientierte und damit vom Erziehungsgedanken geleitete Entscheidung zum Abschluss des Verfahrens treffen zu können.

Was sind die Folgen einer möglichen Straftat?

  • Ableistung gemeinnütziger Arbeit
  • Geldauflage
  • Anti-Gewalt-Training
  • Verkehrserziehungskurs
  • Betreuungsweisung
  • Leseweisung
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schadenswiedergutmachung
  • Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung
  • Jugendarrest

Weitere Infos:

Patenschaften

In unseren drei Patenschaftsprojekten betreuen und begleiten ehrenamtliche Helfer, die „Paten“, Kinder und Jugendliche, welche aufgrund ihrer derzeitigen Lebenslage eine schnelle und vertrauensvolle Unterstützung für die Alltagsbewältigung brauchen.

Patenschaftsprojekt „Brückenbauer“

Für wen? Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, welche aufgrund familiärer oder anderer Schwierigkeiten gezielte und möglichst rasche Unterstützung benötigen.

Durch wen? Ehrenamtliche Paten, die fortwährend von der betreuenden Fachkraft qualifiziert und beraten werden.

Die Ehrenamtlichen und Jugendlichen erhalten dadurch die erforderliche fachliche Begleitung in der Patenschaft. Solches findet fortlaufend in Einzelgesprächen und Absprachen zwischen der Sozialpädagogin und den Paten statt. So kann die Unterstützung immer aktuell der jeweiligen Situation angepasst werden; es kann zeitnah reagiert werden. Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und kostenlos.

Hier ein paar praktische Beispiele aus den laufenden Patenschaften:

  • Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungsstellensuche
  • Begleitung und Unterstützung während des Praktikums
  • Unterstützung in berufsbegleitenden Maßnahmen
  • Hilfestellung beim Erreichen des Hauptschulabschlusses
  • Hilfestellung beim Erlernen oder Verbessern der deutschen Sprache
  • Erlernen von sozialen Kompetenzen (Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit)
  • Aufbau von sozialen Kontakten und Selbstwertgefühl
  • Vermittlung eines ordentlichen Erscheinungsbildes
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Begleitung und Hilfestellung bei Schwangerschaft
  • Begleitung und Hilfestellung bei Ämtergängen (Ausländeramt, Sozialamt, Agentur für Arbeit)
  • Unterstützung bei der Erziehung
  • Unterstützung in der Haushaltsführung und dem Umgang mit Geld
  • Unterstützung bei Konflikten in der Familie
  • Vermittlung in andere Institutionen

Projekt Generationenpatenschaft

Für wen? Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 14 Jahren und deren Familien, die Beratung und Unterstützung im Alltag benötigen. Es handelt sich um ein niederschwelliges Hilfeangebot.
Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und kostenlos.
Durch wen? Ehrenamtliche Paten, die fortwährend von der betreuenden Fachkraft qualifiziert und beraten werden.

Einige Beispiele für Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Begleitung bei der Bewältigung des Alltags für Eltern und Kind
  • Schaffung eines Tagesrhythmus/strukturellen Rahmens
  • Anleitung zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung
  • Unterstützung bei Problemen im privaten, sozialen und/oder schulischen Umfeld
  • Unterstützung bei den Hausaufgaben, Vermittlung von Lernstrategien
  • Vermittlung sozialer Kompetenzen (Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit)
  • Unterstützung bei der persönlichen Entwicklung, Förderung des Selbstbewusstseins.

Patenschaftsprojekt für Flüchtlingsfamilien und unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Für wen? Junge Geflüchtete bis 25 Jahren, die alleine in Deutschland sind (UMA) sowie geflüchtete Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren und deren Familien
Durch wen? Ehrenamtliche Paten, die fortwährend von der betreuenden Fachkraft qualifiziert und beraten werden. In diesem Projekt sind auch ausländische Paten unterstützend tätig mit entsprechenden Sprachkenntnissen.

Das Unterstützungsangebot:

  • Kennenlernen der neuen Situation in Deutschland und vor Ort (von Einkaufsmöglichkeiten bis Kultur und Freizeitmöglichkeiten)
  • Begleitung bei der Bewältigung des Alltags
  • Gemeinsam Deutsch sprechen und Gelerntes üben
  • Unterstützung des Tagesrhythmus/strukturellen Rahmens
  • Anleitung zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung
  • Unterstützung bei Problemen im privaten, sozialen und/oder schulischen Umfeld
  • Unterstützung bei den Hausaufgaben
  • Vermittlung von Lernstrategien
  • Vermittlung sozialer Kompetenzen (Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit)
  • Unterstützung bei der persönlichen Entwicklung, Förderung des Selbstbewusstseins
  • Unterstützung bei Behördengängen

Sie möchten Patin/ Pate werden?

Paten sollen Menschen sein, deren Motivation von sozialem Engagement und einer toleranten Grundeinstellung auch zu schwierigen jungen Menschen geprägt ist. Ihre Aufgaben bestehen darin, die Jugendlichen und deren Familien an dem Punkt abzuholen, an dem sie im Moment stehen und sie in der aktuellen Situation individuell zu unterstützen.
Wenn Sie Interesse haben sich als Patin oder Pate zu engagieren, melden Sie sich bei uns.

Weitere Infos:

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeiter*innen von impuls sind an allen neun beruflichen Schulen des Landkreises tätig. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler zum einen im Übergang von Schule in Berufsleben und sind ebenso Ansprechpartner*innen bei Fragen zu allen Lebenslagen.

An welchen Schulen sind die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter tätig?
Unsere elf Schulsozialarbeiter*innen sind an allen beruflichen Schulen des Schwarzwald-Baar-Kreises tätig:

Villingen-Schwenningen

  • David-Würth-Schule in Schwenningen
  • Gewerbeschule Villingen-Schwenningen mit den Standorten in Villingen und Schwenningen
  • Staatliche Feintechnikschule mit technischem Gymnasium in VS-Schwenningen
  • Kaufmännische Schulen 1 in VS-Villingen
  • Albert-Schweitzer-Schule in VS-Villingen
  • Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe in VS-Villingen

Donaueschingen

  • Gewerbliche Schulen Donaueschingen
  • Kaufmännische und Hauswirtschaftliche Schulen Donaueschingen

Furtwangen

  • Robert-Gerwig-Schule Furtwangen

Wie kann ich Kontakt zu ihnen aufnehmen?
Über das jeweilige Schulsekretariat oder über das Sekretariat von impuls. Hier erhalten Sie alle Kontaktdaten. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind in der Regel von Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16 Uhr (Büro an der Schule) und Freitag 8.30 bis 12 Uhr (Büro bei impuls) erreichbar. 

Wer erhält Unterstützung durch die Schulsozialarbeit?
Grundsätzlich beruht das Angebot der Schulsozialarbeit auf Freiwilligkeit – keiner muss, (fast) jeder kann. Das Unterstützungsangebot richtet sich hauptsächlich an die Klassen der Berufsvorbereitung und die Schüler*innen der ein- und zweijährigen Berufsfachschulen:

  • VAB-O und VAB
  • BEJ
  • BFPE
  • 1BF- und 2BF-Klassen

Die Schulsozialarbeiteri*nnen sind ebenso Ansprechpartner für Eltern und Sorgeberechtigte sowie für die jeweiligen Lehrkräfte an den Schulen.

Werden meine Geheimnisse weitergeplaudert?
Nein! Als Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind wir der Verschwiegenheit verpflichtet. Alle anvertrauen persönlichen Geheimnisse werden vertraulich behandelt. Sollte es die Situation dennoch erfordern, dass wichtige Informationen an Dritte weitergegeben (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Ärzte, Therapeuten) werden müssen, so erfolgt dies nur mit schriftlicher Genehmigung. Liebe Eltern, bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Verschwiegenheitspflicht auch Ihnen gegenüber gilt – ebenso andersherum.

Angebote der Schulsozialarbeit
Das vielfältige Angebot der Schulsozialarbeit umfasst sowohl Einzelfallberatung, als auch die pädagogische Arbeit mit Gruppen.
Leistungen der pädagogischen Gruppenarbeit:

  • Übungen zur Stärkung der Klassengemeinschaft
  • Berufsorientierung und Bewerbungstraining
  • Präventionsveranstaltungen mit Kooperationspartnern
  • und Vieles mehr

Mögliche Themen in Einzelgesprächen:

  • Erstellen von Bewerbungsunterlagen
  • Schulschwierigkeiten
  • Persönliche Problemlagen (Streit mit Freunden oder in der Familie)
  • Sucht
  • Liebe und Sexualität
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls
  • Und Vieles mehr