Verwaltung
Das Sachgebiet Verwaltung besteht aus folgenden Abteilungen:
- Beistandschaften, Amtspflegschaften, Vormundschaften (BAV)
- Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) und der
- Unterhaltsvorschusskasse (UHV).
Beistandschaften, Amtspflegschaften, Vormundschaften
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch hin unterstützt Sie das Jugendamt dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie. Wenn Eltern die Verantwortung für Ihr Kind nicht übernehmen können oder noch minderjährig sind, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Im Jugendamt können Sie auch die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen und Unterhaltsansprüchen beantragen.
Das Team Beistandschaften befindet sich aktuell in einer personell sehr eingeschränkten Leistungsfähigkeit. Eingehende Vorgänge werden nach Dringlichkeit bearbeitet. Es kann aber zu längeren Wartezeiten von bis zu mehreren Monaten kommen. Für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, weisen wir darauf hin, dass dieses auch über privat beauftragte Rechtsanwälte möglich ist. |
Was wird beurkundet?
- Vaterschaftsanerkennungen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Die Beurkundung ist auch bereits vor der Geburt möglich.
- Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
Unsere Leistungen:
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
- Vaterschaft - Feststellung beantragen
- Beistandschaft des Jugendamts anfragen
Weitere Infos:
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die vom Jugendamt gewährte Hilfe rechtlich und finanziell ab. Ambulante Hilfen sind kostenfrei. Für teilstationäre und stationäre Hilfen (zum Beispiel Heimerziehung, Vollzeitpflege) werden die Eltern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auch an den Kosten beteiligt. Außerdem wird die Kostenübernahme für Kindertageseinrichtungen, Hort und Tagespflege in der wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeitet.
Weitere Infos:
Unsere Leistungen:
Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach, können Sie einen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten. Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind 18 Jahre alt wird.
Weitere Infos:
Wer bekommt Unterhaltsvorschuss und in welcher Höhe?