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Baurecht

Die untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde überwacht, dass bau- und denkmalschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden, erteilt Genehmigungen und berät Bauwillige, Architekten und Gemeinden.

Die untere Baurechtsbehörde führt bei genehmigungspflichtigen Vorhaben die Baugenehmigungsverfahren durch, erteilt Baugenehmigungen und Baufreigaben (Rote Punkte), Bauvorbescheide und denkmalschutzrechtliche Entscheidungen, überwacht die Bauausführung durch Baukontrollen und Bauabnahmen.

Die Baurechtsbehörde stellt zudem Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum, die Eintragung im Grundbuch und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher durch das Grundbuchamt.

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