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Kreisjagdamt

Wir als untere Jagdbehörde sind Ansprechpartner für die Jägerschaft, die Jagdgenossenschaften mit ihren Mitgliedern und Beratungsstelle rund um das Thema Wildtiere. Kernthemen sind die Bearbeitung von Jagdscheinen und Jagdpachtverträgen. Unser Wildtierbeauftragter ist im Bereich des Wildtiermonitorings tätig. Er berät die Öffentlichkeit rund um das Thema Wildtiere. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit ehrenamtlichen Wildtierschützern zusammen.

Jagdscheine

Für die Erstausstellung eines Jagdscheins benötigen wir folgende Unterlagen:

• Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
• Versicherungsnachweis für den auszustellenden Zeitraum (ein oder drei Jahre)
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• ein Passbild (muss nicht biometrisch sein)

Für die Verlängerung eines Jahresjagdscheins benötigen wir folgende Unterlagen:

• Jagdschein
• Versicherungsnachweis für den auszustellenden Zeitraum (ein oder drei Jahre)

Für die Erstausstellung/Verlängerung eines Ausländer-Jagdscheins benötigen wir folgende Unterlagen:

• Jägerprüfung (übersetzt) oder gültigen ausländischen Jagdschein, der in Baden-Württemberg anerkannt ist.
• Versicherungsnachweis für den auszustellenden Zeitraum (Tagesjagdschein – 14 Tage; ein oder drei Jahre)
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Auszug aus dem Strafregister (gegebenenfalls übersetzt und nicht älter als drei Monate)
• ein Passbild
• Eine Einladung, wo die Jagd im Schwarzwald-Baar-Kreis stattfindet.

Weitere Infos:

In Baden-Württemberg anerkannte ausländische Jagdscheine

Gebühren für alle Jagdscheinarten

Zur Seite des Landesjagdverbandes

Wichtige Leistungen:

Streckenliste

Die Jagdausübungsberechtigte Person hat über erlegte und verendete Wildtiere eine Streckenliste zu führen. Diese ist seit dem Jagdjahr 2022/2023 verpflichtend über das Wildtierportal Baden-Württemberg zu erfassen. Die Streckenliste ist jährlich am Ende des Jagdjahres (spätestens 15. April) im Wildtierportal einzureichen.

Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner für die Zuteilung von Revieradministrationen und für die Prüfung und ggf. Rückgabe der abgeschlossenen Streckenliste zur weiteren Bearbeitung. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte den Support des Wildtierportals.

Weitere Infos:


Jährliche Abschusspläne für Hochwild

Die Bejagung von Hochwild (Rot- Gams- Sika- Dam- und Muffelwild) darf gemäß § 35 Abs. 1 JWMG nur auf der Grundlage und im Rahmen eines einjährigen Abschussplans erfolgen. Dieser Abschussplan wird bei Bedarf durch die zuständige untere Jagdbehörde festgesetzt. Die Jagdausübungsberechtigten können, in Absprache mit dem Verpächter, einen Vorschlag zum Abschussplan getrennt nach Wildart, Geschlecht und Altersstufe bei der unteren Jagdbehörde einreichen.

Die Bejagung der im vorgeschlagenen Abschussplan enthaltenen Wildarten darf erst nach Entscheidung und Festsetzung der Abschusszahlen durch die untere Jagdbehörde aufgenommen werden. Maßgeblich für die Festsetzung des Abschussplans sind die Streckenmeldungen und Abschusspläne der Vorjahre, das aktuelle forstliche Gutachten sowie bei weiträumig ziehenden Wildarten die Abschusspläne und –zahlen umliegender Jagdreviere.

Wildtierbeauftragter

Der Wildtierbeauftragte ist ein fachkundiger Berater im Umgang mit Wildtieren und in Fragen des Wildtiermanagements.

Zu seinen Aufgaben zählen:

  • Umsetzung der Konzeption Wildtiere im Siedlungsraum
  • Umsetzung der Konzeption Schwarzwild im SBK
  • Das Wildtiermonitoring in Zusammenarbeit mit den anerkannten Wildtierschützern
  • Beratung und Kontrolle von Kirrungen und Fütterungen
  • Beratung der Öffentlichkeit bei Fragen oder Problemen zu und mit Wildtieren
  • Umsetzung von Aktions- und Managementplänen

Ihr Ansprechpartner:

Der Wildtierbeauftragte ist üblicherweise Donnerstag im Haus zu erreichen.

Weitere Infos:

Rechtsvorgaben an Fütterungen und Kirrungen

Untersuchungen von Schwarzwild

Neben der routinemäßigen Untersuchung auf Trichine, besteht die Möglichkeit, die Tiere auch auf Radioaktivität untersuchen zu lassen. In den Jagdrevieren der Baar ist die Untersuchung freiwillig. Die Schwarzwaldreviere unterliegen derzeit der Untersuchungspflicht, so dass alle erlegten Tiere kontrolliert werden müssen.

Die Festlegung des Überwachungsgebietes trifft die untere Veterinärbehörde. Dort kann auch detailliert nachgefragt werden, welche Reviere im Einzelnen betroffen sind. Die Entsorgung von Aufbrüchen erlegter Tiere kann derzeit bei den im Kreis installierten Konfiskatstellen erfolgen.

Weitere Infos:

Untersuchungsablauf bei belastetem Schwarzwild

Schwarzwild Entnahmebogen

Zur Tierkörperbeseitigungsanstalt TBA-Warthausen

Unsere Leistungen:

Antrag auf Schadensausgleich nach Atomgesetz

Regelung von Wildschäden

Jeder Grundstückseigentümer der über bejagbare Flächen verfügt, hat bei Schäden durch Wildtiere Anspruch auf Ersatz. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz regelt eindeutig, für welche Tierarten ein Schaden geltend gemacht werden kann. Außerdem ist darin festgelegt, innerhalb welcher Fristen der Schaden bei der zuständigen Orts- oder Gemeindeverwaltung angemeldet werden muss, damit der Schadensanspruch nicht verloren geht.

Weitere Infos:

Prüfung und Anerkennung von Jagdpachtverträgen

Die untere Jagdbehörde steht jederzeit bei Fragen zur Gestaltung eines Jagdpachtvertrages zur Verfügung. Dabei gehen wir nicht nur auf rechtliche Rahmenbedingungen ein, sondern erläutern auch die Vor- und Nachteile der relevanten Inhalte eines Jagdpachtvertrags. Diese konzentrieren sich in aller Regel auf:

  • Die Preisgestaltung
  • Die Pachtdauer
  • Regelungen zu Wildschadensverhütung
  • Regelung der Wildschäden

Weitere Infos:

Verkehrssicherung bei der Jagd

Jagdanhänger

Der Jagdanhänger kann im Zuge von Verkehrssicherung bei Drückjagden eingesetzt werden. Dieser kann von Jagden im Schwarzwald-Baar-Kreis ausgeliehen werden. Der Anhänger hat kompakt alle Verkehrsschilder auf der Ladefläche, was es zu einer Verkehrsregelung braucht. Ist Temporeduzierung über einen Steckenabschnitt notwendig wegen unerwartetem Wildwechsel bei Drückjagden, ist der Einsatz des Hängers sinnvoll.

Für die Verwendung muss eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegen. Wo und wie diese beantragt werden kann, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Kitzrettung mit der Drohne

Weitere Infos finden Sie hier.