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Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung
Der Rechnungsprüfung obliegt als gesetzliche Pflichtaufgabe die Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises und der Kassengeschäfte nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro). Daneben hat der Kreistag noch verschiedene weitere Aufgaben zur Erledigung übertragen. Neben den klassischen Prüfungsgeschäften gewinnt der Bereich Beratungsleistungen immer mehr an Bedeutung. Mit der Rechnungsprüfung erfolgt eine wirksame Finanzkontrolle zur Wahrung einer angemessenen Belastung der Kreisbevölkerung und einer effizienten Verwendung der Finanzmittel des Landkreises.

Prüfung der Kassengeschäfte

Neben der laufenden Prüfung von Kassenvorgängen zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung ist eine unvermutete Prüfung der Kreiskasse und der Zahlstellen nach Maßgabe der GemPro (Kassenüberwachung) vorgeschrieben.
Geprüft wird unter anderem, ob der Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Bewirtschaftung der Kassenmittel ordnungsgemäß erfolgt. Hinzu kommt die Kontrolle der vorgenommenen Sicherungs-, Überwachungs- und Beitreibungsmaßnahmen, die ordnungsgemäße Verwahrung von Vermögungsgegenständen sowie die Überprüfung der Gewährleistung der Kassensicherheit.

Prüfung des Jahresabschlusses

Im jährlichen Schlussbericht zum Jahresabschluss gibt das Prüfungsamt dem Kreistag Kenntnis über die Prüfungstätigkeiten im Jahresverlauf und über die Prüfung im Rahmen des vorgelegten Jahresabschlusses sowie deren wesentlichen Ergebnisse. Die Prüfungen erfolgen im Rahmen eines Prüfungsplanes als Sachprüfungen aus verschiedenen Verwaltungsbereichen und können als Schwerpunkt- oder Stichprobenprüfungen begleitend oder im Nachgang ausgestaltet sein.
Weiter dient der Bericht als Ergänzung zum Rechenschaftsbericht der Kämmerei und gibt einen Überblick über die Haushalts- und Finanzlage des vergangenen Jahres aus Sicht der Prüfung. Insgesamt werden so die diversen finanziellen Bewegungen, unter anderem Erträge/Aufwendungen und Einzahlungen/Auszahlungen auf ihre Ordnungs- und Rechtmäßigkeit und auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatzes kontrolliert.

Zu den gesetzlich vorgegebenen Tätigkeiten zählen unter anderem:

• Einhaltung bestehender Vorschriften/Verträge/Regelungen bei den einzelnen Maßnahmen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
• Ordnungsgemäßer Haushaltsvollzug
• Einhaltung der Haushaltsansätze- Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
• Formale Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses mit den Bestandteilen und Anlagen
• Richtigkeit des Nachweises des Vermögens, der Schulden und der Rückstellungen

Übertragene Prüfungen

Übertragene Prüfungen im Bereich des Landkreises

  • Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (1977)
  • Prüfung von Vergaben über § 31 GemHVO hinaus (1977)
  • Betätigungsprüfung in Bezug auf die Beteiligungen des Landkreises (2003)

Übertragene Prüfungen von Zweckverbänden

  • Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbandes Pflegeheim Haus Wartenberg Geisingen (1997)
  • Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbandes Breitbandversorgung Schwarzwald-Baar (2013)
  • Prüfung der Kasse des Zweckverbandes Ringzug im rollierenden Wechsel (2009)

Sonstige Prüfungen kraft Übertragung oder sonstiger Regelung

• Prüfung des Jahresabschlusses des Naturparks Südschwarzwald e.V. (2001)
• Prüfung des Jahresabschlusses der Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis GbR (2015)
• Prüfung von Verwendungsnachweisen