Haushalt und Finanzen
Das Sachgebiet Haushalt und Finanzen ist dafür verantwortlich, den Haushaltsplanentwurf aufzustellen, den Haushalt zu überwachen und die Jahresrechnung zu erstellen. Außerdem läuft hier die Kapital-, Vermögens- und Schuldenverwaltung zusammen.
Es werden aber auch Steuerangelegenheiten des Landkreises als Abgabenschuldner behandelt. Schließlich findet sich hier das Gebührenrecht und die Gebührenkalkulation (Abfallgebühren, Verwaltungsgebühren) sowie das Spendenrecht wieder.
Haushaltsplan
Zu den Haushaltplänen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis:
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 (PDF)14.7 MB
- Nachtragshaushalt 2023 (PDF)4.8 MB
- Haushaltssatzung 2023 (PDF)11.6 MB
- Haushaltsplan 2022 (PDF)12.5 MB
- Haushaltsplan 2021 (PDF)9.7 MB
- Haushaltsplan 2020 (PDF)11.5 MB
Jahresabschluss
Zu den Jahresabschlüssen des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis:
- Jahresabschluss 2023.pdf (PDF)10.9 MB
- Jahresabschluss 2022.pdf13.3 MB
Gebühren
Der Landkreis erhebt Gebühren für:
- öffentliche Leistungen, die das Landratsamt als Untere Verwaltungsbehörde und Untere Baurechtsbehörde erbringt
- die Fleischbeschau
- öffentliche Leistungen, die das Landratsamt als Kreisbehörde erbringt
- die Benutzung der Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises
- die Benutzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Villingen-Schwenningen
Controlling
Das Controlling analysiert die Leistungs- und Finanzdaten der einzelnen Verwaltungsbereiche und bereitet diese zu Steuerungszwecken für die Verwaltungsleitung auf.
Zudem angesiedelt sind:
- Kosten- und Leistungsrechnung und Interne Leistungsverrechnung
- Berichtswesen
- Interkommunale Vergleichsarbeit
- Beteiligungsmanagement
Steuern
Im Bereich der Steuern werden Steuerangelegenheiten des Landkreises als Abgabenschuldner (Umsatz-, Körperschafts- und Kapitalertragsteuer im Rahmen der eigenen Betriebe gewerblicher Art) behandelt.