Baurechts- und Naturschutzamt
Als untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde überwacht das Amt die Einhaltung bau- und denkmalschutzrechtlicher Vorschriften, erteilt Genehmigungen und berät Bauwillige, Architekten und Gemeinden.
Die Aufgabe der Naturschutzbehörde ist es, Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen. Hierzu zählen insbesondere die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu sichern.
Baurecht
Die untere Baurechtsbehörde führt bei genehmigungspflichtigen Vorhaben die Baugenehmigungsverfahren durch, erteilt Baugenehmigungen und Baufreigaben (Rote Punkte), Bauvorbescheide und denkmalschutzrechtliche Entscheidungen, überwacht die Bauausführung durch Baukontrollen und Bauabnahmen.
Zum SachgebietNaturschutz
Der Schutz von Natur und Landschaft dient als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen. Aufgabe des Naturschutzes ist insbesondere die Sicherung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.