Sprungziele
Seiteninhalt

Kreispolitik

Kreistag Gremium
Kreistag Gremium

Der Kreistag vertritt die Einwohner*innen des Landkreises und wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises.

Unterstützend kann der Kreistag einen Teil seiner Aufgaben an beschließende Ausschüsse delegieren. Bestimmte Entscheidungen trifft er allerdings selbst, weil seine Zuständigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist oder er diese Entscheidung wegen ihrer Bedeutung nicht delegieren möchte.

Diese sind zum Beispiel:

  • Die Wahl des Landrats
  • die Übertragung von Aufgaben an den Landrat
  • die Bildung von beschließenden und beratenden Ausschüssen
  • die Besetzung von Führungspositionen
  • der Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen (Recht des Landkreises)
  • der Erlass der Haushaltssatzung und Nachtragssatzung
  • die Feststellung der Jahresrechnung sowie der Wirtschaftspläne
  • die allgemeine Festsetzung von öffentlichen Abgaben wie Gebühren.

Bürger*innen können Informationen und Entscheidungen des Kreistags im Bürgerinfoportal erlangen. Mitglieder des Kreistages finden diese im Gremieninformationssystem.

Der amtierende Kreistag ist der zehnte nach der Gründung des Schwarzwald-Baar-Kreises am 1. Januar 1973. Der neu gewählte zehnte Kreistag wurde bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 bestimmt und konstituierte sich am 22. Juli 2019.

Sitzungsinfos: