Landratsamt verschickt Abfallgebührenbescheide für Betriebe und Hausverwaltungen
Ab Mitte Februar werden vom Amt für Abfallwirtschaft die Abfallgebührenbescheide 2025 für Gewerbebetriebe (und vergleichbare) und Hausverwaltungen verschickt. Bis Ende Februar müssten allen Haushalten und Betrieben die aktuellen Bescheide vorliegen. Wer eigene Müllgefäße besitzt, erhält mit dem Bescheid auch seine neuen Gebührenmarken, die umgehend auf den Deckel der entsprechenden Gefäße geklebt werden müssen. Die alten Marken müssen im gleichen Zuge entfernt werden.
Anhand des Gebührenbescheids können Hausverwalter und Betriebe ihre beim Landratsamt gespeicherten Daten überprüfen. Falls sich diese Daten seit Jahresende 2024 verändert haben, erhalten die Betroffenen in Kürze automatisch einen aktuellen Änderungsbescheid. Zur leichteren Unterscheidung ist dieser auf gelbes Papier gedruckt. Ähnlich wie bei einem Kontoauszug ersetzt der nachfolgende Bescheid den Vorangehenden; es sind also stets nur die Gebühren des neuesten Bescheides zu bezahlen.
Bei Fragen zum Bescheid steht das Amt für Abfallwirtschaft unter der Servicenummer 07721/ 913–7555 zur Verfügung. Anfragen können auch schriftlich per Brief, per Fax 07721/913–8916 oder per E-Mail an abfall@Lrasbk.de erfolgen. Gewünschte Behälteränderungen können zudem über die Online-Funktionen des Amts für Abfallwirtschaft auf www.Lrasbk.de/online-services bestellt werden.
Das Landratsamt bittet um Verständnis, wenn es am Service-Telefon in den ersten Tagen nach dem Versand der Gebührenbescheide zu Engpässen und Wartezeiten kommen sollte und empfiehlt, nicht sofort nach Erhalt des Gebührenbescheides anzurufen. Eventuelle Rückfragen können innerhalb eines Monats nach Zugang der Bescheide mit dem Amt für Abfallwirtschaft geklärt werden – es entstehen dadurch keine Nachteile.