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30.01.2025

Landratsamt führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ändert seit Januar die Auszahlung der Leistungen für Asylbewerber. Künftig wird es keine Bargeldauszahlung mehr geben. Empfänger von Asylbewerberleistungen erhalten eine Bezahlkarte. „Ich habe schon die Erwartung, dass die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge mit dazu beiträgt, dass die Anreize zu uns nach Deutschland zu kommen, gemildert werden“, meint Landrat Sven Hinterseh.

Jan Hauser, Leiter des Amtes für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe erklärt, dass die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber einige Vorteile hat: „Die Leistungen werden digital ausbezahlt, sodass wir grundsätzlich kein Bargeld mehr ausgeben. Zudem sind die Zahlungen flexibel möglich und die Abläufe sind transparenter.“

Die ersten Bezahlkarten wurden durch das Landratsamt bereits an Personen ab 18 Jahren übergeben. Daniel Springmann, zuständiger Sachgebietsleiter beim Landratsamt berichtet: „Asylbewerber, die dem Landkreis im Januar neu zugewiesenen wurden, haben bereits die Karte erhalten. Im nächsten Schritt werden wir allen volljährigen Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, die Bezahlkarte durch unsere Heimleitungen übergeben“, erklärt er die weitere Vorgehensweise. Danach sollen die Bezahlkarten dann an die Asylbewerber, die in den Kommunen untergebracht sind ausgehändigt werden.

Und wie läuft das dann konkret mit der Bezahlkarte ab?

Hinter der Bezahlkarte steht kein Girokonto. Es werden zunächst physische, guthabenbasierte Bezahlkarten ausgegeben, die über ein allgemeines Karten-Akzeptanzstellensystem (Visa) angeschlossen sind.

Der Sachbearbeiter lädt die Bezahlkarte durch eine Überweisung des Leistungssatzes auf. Daraufhin ist das Guthaben nach etwa zwei Tagen nutzbar. Jeden Monat sind grundsätzlich pro Person Bargeldabhebungen in Höhe von 50 Euro möglich. Beispielsweise erhält eine vier-köpfige Familie im Monat insgesamt 200 Euro Bargeld. Eine Single-Person erhält 50 Euro Bargeld im Monat. Im Einzelhandel kann bei über 1,3 Millionen Händlern bargeldlos bezahlt werden. Überweisungen sind an ausgewählte Händler möglich, ebenfalls Lastschriften, wie beispielsweise bei der Deutsche Bahn oder bei Vereinen.

Die Leistungsempfänger erhalten mit der Bezahlkarte ein PIN, ein Autorisierungscode und eine Anleitung zur Nutzung sowie eine Datenschutzerklärung. Wer eine Karte erhält, muss diese selbst verwalten. Dazu gibt es eine Handy-App von Secupay oder unter: https://www.socialcard.de/


Weitere Infos unter: https://www.lrasbk.de/faq-bezahlkarte