Fachbereich Vermessung
Der Fachbereich Vermessung ist verantwortlich für das Liegenschaftskataster, führt Grenzfeststellungen, Liegenschafts- und Ingenieurvermessungen sowie Baulandumlegungen durch.
Liegenschaftskataster
Das Liegenschaftskataster bildet gemeinsam mit dem Grundbuch den einzigen vollständigen Nachweis über die Lage und Größe aller Flurstücke und dient damit der Sicherung des Grundeigentums. Es liefert zuverlässige Basisdaten für zahlreiche Geoinformationssysteme (GIS).
Für den Schwarzwald-Baar-Kreis (ausgenommen Villingen-Schwenningen) ist das Team Liegenschaftskataster für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Es ist verantwortlich für die Aktualisierung der sich laufend ändernden Beschreibungen von zirka 88.000 Flurstücken in 73 Gemarkungen bezüglich ihrer Form, Größe, Lage, Nutzung und ihres Gebäudebestandes.
Die Mitarbeiter des Teams Liegenschaftskataster sind zuständig für:
- die Erteilung von Auskünften
- die Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster in analoger und digitaler Form (z.B. Flurstücksnachweis, Lageplan)
- Digitale Geodaten als DXF- oder NAS-Datei
- die Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Flurstücken
Weitere Infos
Online Anträge
Ansprechperson
Robert Eichler
Tel.: +49 7721 913 5740
Mail: R.Eichler@Lrasbk.de
Liegenschaftsvermessung
Katastervermessungen und Grenzfeststellungen werden unter dem Begriff Liegenschaftsvermessungen zusammengefasst.
Um die Aktualität des Liegenschaftskataster zu gewährleisten, werden bei Katastervermessungen Flurstücksgrenzen durch Zerlegungen oder Verschmelzungen neu festgelegt, Straßenschlussvermessungen durchgeführt, neu errichtete oder veränderte Gebäude aufgenommen und die tatsächliche Nutzung angepasst.
Die Mitarbeiter des Teams Liegenschaftsvermessung führen für Sie folgende Vermessungen durch:
- Grenzfeststellung (Aufzeigen oder Setzen von Grenzpunkten)
- Gebäudeaufnahme
- Flurstückszerlegung auf Antrag von Gemeinden
- Vermessung langgestreckter Anlagen anlässlich des Neu- oder Ausbaus von Straßen, Wegen, Dämmen und Gewässern
- Flurstücksverschmelzung
Weitere Infos
Online Anträge
Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Lageplan)
Ansprechpersonen
Alexander Schmidt
Telefon: +49 7721 913 5726
Mail: A.Schmidt@Lrasbk.de
Lea Grieshaber
Telefon: +49 7721 913 5747
Mail: L.Grieshaber@Lrasbk.de
Ingenieurvermessung
Ingenieurvermessungen sind erforderlich im Zusammenhang mit Planung, Ausführung und Überwachung von Baumaßnahmen.
Deshalb führt das Team Ingenieurvermessung für Sie kompetent und schnell mit modernen Messgeräten vom GNSS/GPS-Empänger über den 3D-Laserscanner bis hin zur Drohne folgende Vermessungen durch.
Ingenieurvermessungen
- Aufnahme und Dokumentation von Ver- und Entsorgungsleitungen, wie zum Beispiel Telekommunikation, Abwasser-, Strom- und Wasserversorgungsleitungen
- Bestandsaufnahme von Bauwerken
- Digitales Geländemodell
- Drohnenvermessung (z.B. tagesaktuelle Luftbilder/Orthophotos)
- Laserscann von Bauwerken (3D-Modell)
- Erdmassenberechnung
- Geländeaufnahme
- Grob- und Feinabsteckung von Planungen
- Höhenvermessung / Nivellement
- Lageplan zum Bauantrag zeichnerischer und schriftlicher Teil
- Setzungsmessung
Weitere Infos
Online Anträge
Ingenieurvermessung
Ansprechperson
Daniela Schneckenburger
Telefon: +49 7721 913 5756
Mail: D.Schneckenburger@Lrasbk.de
Baulandumlegung
Umlegungen nach den §§ 45 ff und 80 ff BauGB sind Bodenordnungsverfahren, um Flurstücke neu zu gestalten, damit sie nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet sind. Grundlage für die Umlegung ist meist ein Bebauungsplan. Kommunen können die Befugnis zur Durchführung einer Umlegung auf das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt übertragen.
Beratung
Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung berät Eigentümer und Kommunen über die Möglichkeiten eines Umlegungsverfahrens, insbesondere die Anordnungsvoraussetzungen, den Ablauf des Verfahrens und die Kosten.
Durchführung
Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung erhebt die notwendigen Unterlagen, ermittelt die Fläche der Erschließungsanlagen, berechnet den Zuteilungsanspruch und die eventuell fälligen Geldleistungen. Außerdem erörtert es die Zuteilung der neuen Flurstücke mit den Eigentümern und führt die erforderlichen Vermessungen durch.
Rechtliche Sicherung
Das Sachgebiet Geoinformation, Vermessung und Bodenordnung stellt den Umlegungsplan auf. Im Umlegungsplan werden alle im Rahmen des Umlegungsverfahrens getroffenen Regelungen, insbesondere die Zuteilung der neuen Flurstücke, die auf die neuen Flurstücke zu übertragenden Rechte und Lasten und die Festsetzung der fälligen Geldleistungen, rechtsverbindlich dokumentiert. Auf der Grundlage des Umlegungsplanes werden die öffentlichen Bücher, wie zum Beispiel das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster, gebührenfrei berichtigt.
Weiter Infos
Ansprechperson
Michael Riede
Telefon: +49 7721 913-5702
Mail: M.Riede@Lrasbk.de
Ausbildung
Hier erhalten Sie Informationen zur Ausbildung
Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerin
Ansprechpersonen
Sekretariat Vermessungsamt
Telefon: +49 7721 913-5700
Fax: +49 7721 913 8970
Mail: Vermessungsamt@Lrasbk.de
Liegenschaftskataster
Robert Eichler
Telefon: +49 7721 913-5740
Mail: R.Eichler@Lrasbk.de
Liegenschaftsvermessung
Alexander Schmidt
Telefon: +49 7721 913-5726
Mail: A.Schmidt@Lrasbk.de
Lea Grieshaber
Telefon: +49 7721 913-5747
Mail: L.Grieshaber@Lrasbk.de
Ingenieurvermessung
Daniela Schneckenburger
Telefon: +49 7721 913-5756
Mail: D.Schneckenburger@Lrasbk.de
Ausbildung
Lea Grieshaber
Telefon: +49 7721 913-5747
Mail.: L.Grieshaber@Lrasbk.de