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Fachbereich Flurneuordnung

Der Fachbereich Flurneuordnung ist zuständig für die Durchführung von Flurneuordnungsverfahren.

Wir bieten Ihnen eine Projektbetreuung aus einer Hand. Die Dienstleistung reicht von der Beratung über die Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie deren Finanzierung, bis zur rechtlichen Sicherung der Ergebnisse des Flurneuordnungsverfahrens.

Ziele der Flurneuordnung

Ziele der Flurneuordnung

  • Erhalt und Schutz der Kulturlandschaft
  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in Land- und Forstwirtschaft (z.B. Ausbau des ländlichen Wegenetzes, Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen)
  • Entflechtung von Landnutzungskonflikten (z.B. zwischen Landwirtschaft und Naturschutz)
  • Stärkung der Naherholungsfunktion (z.B. Anlage von Grillplätzen, Lehrpfaden oder Wanderparkplätzen)
  • Förderung der Landentwicklung durch Bereitstellung von Flächen für Infrastrukturmaßnahmen (z.B. neue Umgehungsstraße, neue Eisenbahnstrecke)

Maßnahmen für diese Ziele werden über die Flurneuordnungsverwaltung mit hohen Zuschussmitteln gefördert.

Ablauf einer Flurneuordnung

Beratung
Das Sachgebiet Flurneuordnung berät Eigentümer, Bewirtschafter und Kommunen über die Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Flurneuordnungsverfahrens die entstehenden Kosten, mögliche Fördermittel und die Finanzierung Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens.

Planung / Umsetzung / Finanzierung
Alles aus einer Hand.

  • Planung der Maßnahmen in enger Abstimmung mit Eigentümern, Bewirtschaftern und Kommune
  • Aufstellen der Genehmigungsunterlagen
  • Beantragung der Zuschussmittel
  • Betreuung der Baumaßnahme (von der Ausschreibung bis zur Bauabnahme)
  • Durchführung der erforderlichen Vermessungsarbeiten
  • Einweisung der Eigentümer in die neuen Flurstücke
  • Finanzielle Abwicklung des Verfahrens (Zuschussabruf, Erhebung der Beiträge der Eigentümer)

Rechtliche Sicherung (Flurbereinigungsplan)
Im Flurbereinigungsplan werden alle im Flurneuordnungsverfahren getroffenen Beschlüsse rechtsverbindlich dokumentiert. Er regelt unter anderem den Unterhalt der Wege oder den Eigentumsübergang auf die neuen Flurstücke.
Auf dieser Grundlage werden die öffentlichen Register, insbesondere Grundbuch und Liegenschaftskataster, berichtigt.

Aktuelle Flurneuordnungsverfahren

Hier gelangen Sie zu den aktuellen Flurneuordnungsverfahren

Ansprechperson

Fachbereich Flurneuordnung
Werner Obergfell
Tel.: +49 741 244-733
Mail: Flurneuordnungsstelle@Landkreis-Rottweil.de