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Gaststättenunterrichtung
- Die Verwaltungsvorschrift zur Gaststättenunterrichtung wurde zum 01.01.2026 aktualisiert
- Künftig müssen alle Personen, die ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben möchten und keine einschlägige fachliche Ausbildung besitzen, eine Unterrichtung absolvieren.
Siehe: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000045137 - Die Inhalte der Unterrichtung wurden aktualisiert und umfassen unter Anderem:
Lebensmittel- und Hygienevorschriften, Jugendschutz, Verbraucherschutz, grundlegende betriebsorganisatorische Aspekte und umweltrechtliche Belange. - Die Unterrichtung wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) (mit dem DEHOGA - Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.) durchgeführt.
- Unmittelbar bei der Anzeige eines stehenden Gaststättenbetriebs (siehe auch Stehendes Gaststättengewerbe) ist der Unterrichtungsnachweis vorzulegen.
- Es muss sich um einen nach dem 31.12.2025 ausgestellten Nachweis einer Industrie- und Handelskammer aus Baden-Württemberg handeln.
- Über die Homepage des DEHOGA können weitergehende Informationen zur Gaststättenunterrichtung (einschließlich Anmeldung zur Unterrichtung) abgerufen sowie ein sogenanntes Starterpaket bestellt werden mit einer Broschüre und weiteren hilfreichen Hinweisen zur Aufnahme der Tätigkeit: https://www.gaststaettenunterrichtung-bw.de/
01.01.2026