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Stehendes Gaststättengewerbe (z. B. Restaurant, Café)

  • Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (Konzession) entfällt
  • Seit dem 01.01.2026 gilt eine Anzeigepflicht:
    • für alle stehenden Gaststättenbetriebe, unabhängig davon ob ein Ausschank und Verkauf von Alkohol stattfindet oder nicht;
    • Anzeige gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) vor Aufnahme des Betriebes, bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung;
    • Anzeige muss mindestens 6 Wochen vor Betriebsbeginn erfolgen;
    • unmittelbar mit der Anzeige muss ein ordnungsgemäßer Unterrichtungsnachweis (siehe auch Gaststättenunterrichtung) einer Industrie- und Handelskammer (IHK) aus Baden-Württemberg vorgelegt werden.
    • Änderungen im Sinne von § 14 Abs. 1 GewO sind ebenfalls anzeigepflichtig (Beispiele: Umfirmierung, Änderung des Angebotes, Betriebsaufgabe)
  • Bereits vor dem 01.01.2026 erteilte gaststättenrechtliche Erlaubnisse (Konzessionen) behalten ihre Gültigkeit und es ist dann keine Anzeige nach dem neuen Landesgaststättengesetz (LGastG) erforderlich. Die in der Konzession enthaltenen Auflagen gelten weiterhin und sind einzuhalten.
  • Wird die Anzeige nicht oder nicht vollständig (fehlende Angaben) oder auch ohne Unterrichtungsnachweis erstattet, droht je nach Einzelfall ein Bußgeldverfahren sowie eine vorläufige Betriebsuntersagung.
  • Bereits erteilt baurechtliche Genehmigungen bleiben gültig; sofern erforderlich ist vor Aufnahme des Betriebs oder bei etwaigen Änderungen eine weitere oder ggf. neu eine baurechtliche Genehmigung seitens des Gewerbetreibenden einzuholen (z. B. bei baulicher Betriebserweiterung).
  • Von Seiten der Gaststättenbehörde erfolgt keine Prüfung bzgl. der Einhaltung andererz. B. baurechtlicher oder lebensmittelhygienerechtlicher - Regelungen mehr:
    • der Gewerbetreibende muss sich über die für seinen vorübergehenden Betrieb geltenden Regelungen selbst informieren (eigenständige Kontaktaufnahme mit den jeweils zuständigen Fachbehörden wie z. B. der Baurechtsbehörde) und
    • er ist bzw. bleibt für die Einhaltung aller gesetzlicher Regelungen verantwortlich.
01.01.2026