Seiteninhalt

Öffentlicher Personennahverkehr


Allgemeines

Der Landkreis nimmt als Aufgabenträger eine zentrale Rolle bei der Organisation, Planung und Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes, zuverlässiges und wirtschaftliches Verkehrsangebot im Kreisgebiet sicherzustellen.

ÖPNV-Aufgabenträgerschaft
Der Landkreis ist zuständig für die Planung, Bestellung und Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV, insbesondere des Busverkehrs. Dazu gehören:

  • die Erstellung und Fortschreibung des Nahverkehrsplans,
  • die Festlegung von Linienführungen, Taktungen und Qualitätsstandards,
  • die Vergabe von Verkehrsleistungen an Verkehrsunternehmen,

Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird in der Regel durch das Land Baden-Württemberg verantwortet, erfolgt jedoch in Abstimmung mit dem Landkreis.

Verkehrsplanung und -entwicklung

Im Rahmen der Verkehrsplanung entwickelt der Landkreis Verkehrskonzepte.
Dazu zählen:

  • die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots,
  • die Berücksichtigung von demografischen, wirtschaftlichen und räumlichen Entwicklungen.

Die Verkehrsplanung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kommunen, Verkehrsunternehmen, dem Land Baden-Württemberg sowie weiteren Akteuren.

Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Als zuständige Genehmigungsbehörde nimmt der Landkreis Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wahr. Dazu gehören insbesondere die Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Überwachung der Betriebe.


Nahverkehrsplan 2017 und Genehmigungen

Wesentliche Ziele des Schwarzwald-Baar-Kreises sind, die Mobilität der Bevölkerung zu sichern und die Attraktivität sowie die Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erhöhen. Ein zentrales Instrument hierfür ist der Nahverkehrsplan 2017 des Schwarzwald-Baar-Kreises, der den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreisgebiet bildet. Der Nahverkehrsplan soll eine durchdachte, tragfähige und zukunftsorientierte Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreisgebiet schaffen.

Weitere Infos: 

Fortschreibung des Nahverkehrsplans 

Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat für sein Gebiet zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist ein Rahmenplan. Dies bedeutet, dass er die generellen Zielsetzungen für die künftige Fortentwicklung des ÖPNV in den kommenden Jahren enthält, so z. B. Aussagen zu Standards bei der Infrastruktur (Fahrzeuge, Haltestellen) und beim Verkehrsangebot. Er enthält jedoch keine genauen Detailregelungen wie beispielsweise Fahrpläne oder Tarife.

Der derzeit gültige Nahverkehrsplan wurde vom Kreistag am 6. November 2017 beschlossen. In den Folgejahren wurden die im Nahverkehrsplan definierten Maßnahmen weitgehend umgesetzt. Daher und aufgrund der Weiterentwicklung des ÖPNV ist eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans geboten.

Hierbei wurde zunächst ein Entwurf für den allgemeinen Teil des Plans sowie für den Verkehrsbereich Südbaar (Raumschaft Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen, Blumberg und unteres Bregtal bis Vöhrenbach) erarbeitet. Für die restlichen Verkehrsbereiche im Kreisgebiet erfolgt die Fortschreibung in einem späteren Schritt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23. März 2026 den jetzt vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans für das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben.

Interessierte können hier den Entwurf bis zum 30. April 2026 einsehen:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per Post an Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Straßenverkehrsamt, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen oder unter folgender E-Mail-Adresse zugesandt werden: nahverkehr@lrasbk.de 

Nach der Frist eingehende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden. Schriftlich vorgetragene Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers enthalten, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt werden kann.
Für die Stellungnahme kann zur Vereinfachung diese Vorlage verwendet werden: 

Die Stellungnahmen werden gesammelt, geprüft und anschließend fachlich bewertet. Danach wird der Nahverkehrsplan in seiner Endfassung erarbeitet und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.