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Schülerbeförderung


Allgemeines

Die Schülerbeförderung ist ein Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), stellen Schülerinnen und Schüler ein wesentlicher Teil der Fahrgäste dar. Aus diesem Grund hat der Landkreis die Schülerverkehre so weit als möglich in die öffentlichen Linienverkehre integriert. Dadurch konnte insbesondere bei schwächeren Buslinien das Verkehrsangebot für die Allgemeinheit aufrecht erhalten bleiben oder sogar verbessert werden.

Lediglich in sehr abgelegenen Siedlungsbereichen wie im Schwarzwald mit seinen zahlreichen Einzelgehöften sowie bei der Beförderung von Kindern mit Behinderungen werden Schülerverkehre außerhalb der öffentlichen Linienverkehre mit separaten Schülerfahrzeugen durchgeführt.

Teilweise sind bei der Beförderung von behinderten Kindern auch Spezialfahrzeuge (zum Beispiel Fahrzeuge mit Hebebühne für Rollstuhlfahrer) im Einsatz. Grundsätzlich werden die Schülerverkehre von den jeweiligen Schulträgern organisiert. Hierbei erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Schulträger und dem Landkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV.

Eine Aufgabe besteht auch in der Kapazitätsplanung für die Schülerverkehre, damit zu den schulisch notwendigen Zeiten auch genügend Beförderungskapazitäten für die Schülerbeförderung zur Verfügung stehen. Da sich die Schullandschaft verändert, werden die Schülerverkehre immer wieder angepasst.
Der Landkreis erstattet aufgrund der Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes den Schulträgern die notwendigen Schülerbeförderungskosten. Hierzu hat der Landkreis eine Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

 und ergänzende Richtlinien zur Satzung erlassen.

Grundsätzlich erhalten die Schülerinnen und Schüler in den Schulsekretariaten der jeweiligen Schulen alle notwendigen Auskünfte über die Schülerbeförderung und die Kostenerstattung. Bei speziellen Fragen und Problemen klären die Schulsekretariate dies zunächst mit dem jeweiligen Schulträger.

Tarife Fahrkarten

Move (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg).