Seiteninhalt

Öffentlicher Personennahverkehr und Schülerbeförderung

Dieses Sachgebiet beschäftigt sich mit der Beförderung von Personen mit Bussen und Bahnen. Der Landkreis ist nach dem ÖPNV-Gesetz von Baden-Württemberg Aufgabenträger für die öffentlichen Verkehrsmittel auf der Straße, während der Zugverkehr in der Regie der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) organisiert wird.

Schwerpunkte sind die Nahverkehrsplanung, besondere Verkehrsprojekte zu organisieren und zu koordinieren, personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen von Buslinien zu erteilen einschließlich Fahrpläne festzulegen, die Schülerbeförderung zu organisieren und abzurechnen sowie die Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg (Move), welcher die Tarife und Beförderungsbedingungen bestimmt und Fahrkarten vertreibt.