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Ersatzführerschein und Änderungen

Bei Verlust, Antragstellung nach 2-3 Wochen erforderlich. Bei Namensänderung sind Sie nicht verpflichtet, einen neuen Führerschein zu beantragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, dies auf Wunsch zu tun.
Zusätzlich ist ein Ersatzantrag bei Austragung Sehhilfe, Beschädigung, erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie Führerschein / Ausweis
  • bei Namensänderung zusätzlich: Personenstandsurkunde/ Eheurkunde vom Standesamt
  • bei Diebstahl zusätzlich: Diebstahlsanzeige von der Polizei
  • bei Verlust zusätzlich: Persönliche Vorsprache erforderlich
  • bei Verlust und Diebstahl zusätzlich: Direktversandformular


Kosten

  • 26,00 EUR bei Namensänderung, Austragung Sehhilfe, Beschädigung
  • 29,30 EUR bei Diebstahl
  • 60,00 EUR bei Verlust (inklusive der Gebühr die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung)

Weitere Infos
Diebstahl / Verlust
Namensänderung