Fahrschulen/ Fahrlehrer/ Ausbildungsstätten BKrFQG
Fahrlehrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Kopie Ausweis und Führerschein
- Nachweis Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung
- Antrittsbescheinigung Fahrlehrerausbildungsstätte
- Führungszeugnis (Belegart OB)
- ärztliche und augenfachärztliche Überprüfungen nach Anlage 5 und 6 der FeV
- Nachweis Fahrerlaubnis Klasse B seit drei Jahren
Weitere Infos
Erweiterung Fahrlehrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen über den Besitz der beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse
- Antrittsbescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über die Ausbildung der beantragten Fahrlehrerlaubnis
Fahrschulerlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- amtlich beglaubigte Abschrift oder Kopie des Fahrlehrerscheins,
- Unterlagen und Nachweise über Ihre Tätigkeit als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer (mindestens zweijährige hauptberufliche Beschäftigung)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang,
- eine Erklärung, ob und gegebenenfalls durch welche Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
- einen maßstabsgetreuen Plan des Unterrichtsraumes beziehungsweise der Unterrichtsräume inklusive Angaben zur Ausstattung
- einen Nachweis über die Nutzungsberechtigung der geplanten Unterrichtsräume
- eine Erklärung, dass die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- eine Aufstellung über die Art und Anzahl der Ausbildungsfahrzeuge
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, welcher nicht älter als drei Monate sein darf
- eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- ein Führungszeugnis im Sinne des § 30a Absatz 1 Nummer 1 Bundeszentralregistergesetz (erweitertes Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (muss auf dem Rathaus Ihres Wohnsitzes beantragt werden)
Wird die Fahrschulerlaubnisfür eine juristische Person beantragt werden folgende Unterlagen zusätzlich benötigt:
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Auszug aus dem Handelsregister
- Führungszeugnisse m Sinne des § 30a Absatz 1 Nummer 1 Bundeszentralregistergesetz (erweitertes Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jeden Vertreter der juristischen Person
- Angaben zur verantwortlichen Leitung der Fahrschule
- eine schriftliche Erklärung über die sonstigen beruflichen Verpflichtungen der verantwortlichen Leitung
Weitere Infos
Anerkennung von Ausbildungsstätten
Erforderliche Unterlagen
- Plan / Grundriss der Unterrichtsräume und Neben-/Funktionsräume mit qm-Angabe
- Mehrere Fotos von verschiedenen Perspektiven der Unterrichtsräume
- Führungszeugnis über den Antragsteller
- die Zahl, die Qualifikationen und Tätigkeitsbereiche der Ausbilder*innen, einschließlich eines Nachweises ihrer didaktischen (lehrhaften) und pädagogischen (erziehungsgerechten) Kenntnisse (bei Fahrlehrern der Klassen CE oder DE genügt eine Kopie des Fahrlehrerscheins). Für alle Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV müssen Ausbilderinnen und Ausbilder mit entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein.
- die vorhergesehene Kurs-Teilnehmerzahl
- Zusätzlich bei Anträgen auf Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Grundqualifikation:
• Nachweis einer Berufserfahrung für Ausbilder*innen im praktischen Teil
• Angaben zu den erforderlichenfalls für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln sowie zu eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen
Weitere Infos
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen