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Neuerteilung (nach Entzug) und Wiederanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis

Bitte beachten Sie unsere derzeitigen Bearbeitungszeiten von 3-4 Monaten. Bei Antragsbearbeitung wird geprüft, ob Maßnahmen wie beispielsweise eine MPU erforderlich wird oder nicht. Sobald eine Entscheidung unsererseits getroffen wurde, erhalten Sie dies schriftlich.

Den Antrag auf Neuerteilung können Sie bei Ihrem zuständigen Meldeamt beantragen. Er kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ausweis
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Führungszeugnis (Belegart OB)
  • Sehtest (Original)
  • Sofern kein Nachweis eines Ersten-Hilfe-Kurses vorliegt: zusätzlich Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (nicht lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • bei Klassen C und D zusätzlich: ärztliche und augenfachärztliche Überprüfungen nach Anlage 5 und 6 der FeV
  • für die Klasse D1, D1E, D oder DE zusätzlich: Nachweis, dass Sie die besonderen Anforderungen an Ihre Leistungsfähigkeit erfüllen


Kosten

  • ab 119,30 EUR ohne Gutachten
  • ab 149,30 EUR mit Gutachten


Weitere Infos

Führerschein - nach Entziehung neu beantragen