Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis und Rücktausch
Bei einer Umschreibung wird zwischen den Herkunftsstaaten unterschieden in EU / EWR Länder, Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung und Drittstaaten.
Als Drittstaaten werden alle Länder außerhalb der EU und nicht aufgelistet in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung bezeichnet.
Europäische Union
Erforderliche Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie Führerschein und Ausweis/Pass
Kosten
- EUR 32,40
Weitere Infos
Staaten nach Anlage 11 der FeV
Erforderliche Unterlagen
- Original Führerschein
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie Ausweis
- Meldebescheinigung
Kosten
- 32,40 EUR
- 5,10 EUR bei Antragstellung bei der Gemeinde. Diese Gebühr kann entweder direkt bei der Gemeinde für die Meldedatenüberprüfung bezahlt oder alternativ bei der Führerscheinstelle im Rahmen der Antragstellung beglichen werden
Weitere Infos
Drittstaat
Bei einer Führerscheinumschreibung aus einem Drittstaat ist die erfolgreiche Absolvierung einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Original Führerschein
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie Führerschein / Ausweis
- Meldebescheinigung
- Sehtest (Original)
- Erste-Hilfe-Nachweis
Kosten
- 40,00 EUR
- 5,10 EUR bei Antragstellung bei der Gemeinde. Diese Gebühr kann entweder direkt bei der Gemeinde für die Meldedatenüberprüfung bezahlt oder alternativ bei der Führerscheinstelle im Rahmen der Antragstellung beglichen werden.
Weitere Infos
Antrag Rücktausch
Wenn man bereits in Deutschland einen Führerschein erworben hat, dieser im Ausland umgetauscht wurde und diesen in einen deutschen Führerschein zurücktauschen will.
Erforderliche Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Kopie Führerschein und Ausweis
Kosten
- 26,00 EUR