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Umtausch der alten Führerscheine

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt jedoch nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Hinweis: Alle Papierführerscheine sollten bis 19.01.2025 bereits in Kartenführerscheine umgetauscht sein. Außer Personen, die vor 1953 geboren sind sollten ihre Papier Führerscheine bis 19.01.2033 umtauschen. (Kosten: EUR 26,50 gegeben falls + EUR 5,10 für den Direktversand)


SCHECKKARTEN-Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind, müssen wie folgt umgetauscht werden:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033
! Geburtsjahr vor 1953 19.01.2033


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopie Führerschein/Ausweis


Kosten

  • 26,50 EUR gegebenen falls + 5,10 EUR für den Direktversand

Weitere Infos

Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein beantragen