Seiteninhalt

Anträge / SEPA-Lastschriftmandat

Bitte beachten Sie, dass bei jedem Zulassungsvorgang sowie für jede sonstige Änderung in den Fahrzeugpapieren eine Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters verlangt wird, sofern eine dritte Person die Angelegenheit für Sie erledigt. Das SEPA-Lastschriftmandat muss in jedem Fall durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben werden.

Infos:

Bevollmächtigte Personen benötigen für die Zulassung

  • eine Vollmacht sowie
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
    Die Vollmacht befindet sich auf dem jeweiligen Antragsformular. Das SEPA-Mandat sowie der Antrag müssen vom Halter unterschrieben sein. Außerdem müssen der eigene Ausweis der bevollmächtigten Person sowie der Ausweis des Vollmachtgebers vorgelegt werden

Bei Zulassung auf Minderjährige: wird die

  • schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und
  • deren Personalausweise im Original benötigt.
    Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten befindet sich auf dem Antragsformular. Bei Alleinerziehenden wird eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Anträge:


SEPA-Lastschriftmandat: