SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat muss in jedem Fall durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben werden. Sie werden zum Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet, dort tragen Sie als erstes Ihre Postleitzahl ein.
Hinweis: Für rein elektrische Fahrzeuge ist kein SEPA-Lastschriftmandat erforderlich
Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
Linkes Menüfeld -> "Steuerformulare" -> "Kraftfahrzeugsteuer" -> "032021 Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA- Basislastschrift"