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Verkehrssicherheit bei Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist hier zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis, ausgenommen sind die Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen. Bei Arbeiten im Straßenraum kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Die dazu erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung ist von der ausführenden Firma mindestens zehn Arbeitstage bevor die Maßnahme durchgeführt wird, zu beantragen. Soweit der öffentliche Verkehrsraum (Straße und / oder Gehweg) durch das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Baukranes in Anspruch genommen wird, bedarf dies ebenfalls einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde.

Ihre Anträge oder Anfragen senden Sie bitte stets an: Straßenbaustellen
Diesen Antrag müssen Sie nicht ausdrucken und nicht unterschreiben.

Bitte alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Hierzu klicken Sie ganz unten auf der Antragsseite auf die jeweiligen Buttons und klicken anschließend auf "Daten absenden".

Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO - Antrag

Weitere Leistungen
Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen      

Ihre Ansprechpartner in den Gemeinden

  • Furtwangen, Gütenbach, Hüfingen, Schönwald und Vöhrenbach
    Telefon: 07721 913-7508
    Raum: 224

  • Dauchingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen und Triberg
    Telefon: 07721 913-7038
    Raum: 228

  • Bad Dürrheim, Bräunlingen, Brigachtal, Tuningen und Unterkirnach
    Telefon: 07721 913-7221
    Raum: 225

  • Blumberg, Schonach
    Telefon: 07721 913-7162
    Raum: 224