Erlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis für alle Städte und Gemeinden im Landkreis zuständig, ausgenommen der Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen. Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Eine Erlaubnis benötigen Sie unter anderem für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren, -wanderungen
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Umzüge
- Straßenfeste
- Fastnachtsveranstaltungen
- Märkte
Bitte beachten Sie, dass auch St. Martinsumzüge / Laternenumzüge und Prozessionen spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis anzuzeigen sind.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher frühzeitig mit einer mehrmonatigen Vorlaufzeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in.
Ihre Anträge oder Anfragen senden Sie bitte immer an:
(Bitte fügen Sie stets einen Lageplan hinzu)
Ihre Ansprechpartner in den Gemeinden
- Furtwangen, Gütenbach, Schönwald und Vöhrenbach
Telefon: 07721 913-7508
Raum: 224 - Dauchingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen und Triberg
Telefon: 07721 913-7038
Raum: 228 - Bad Dürrheim, Bräunlingen, Brigachtal, Tuningen und Unterkirnach
Telefon: 07721 913-7221
Raum: 225 - Hüfingen
Telefon: 07721 913-7583 - Blumberg, Schonach und außerhalb des Landkreises
Telefon: 07721 913-7162
Raum: 224