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Erlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Bei Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis für alle Städte und Gemeinden im Landkreis zuständig, ausgenommen der Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen. Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Eine Erlaubnis benötigen Sie unter anderem für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlon-Veranstaltungen
  • Volksradfahren, -wanderungen
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Fastnachtsveranstaltungen
  • Märkte

Bitte beachten Sie, dass auch St. Martinsumzüge / Laternenumzüge und Prozessionen spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis anzuzeigen sind.

Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher frühzeitig mit einer mehrmonatigen Vorlaufzeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in.

Ihre Anträge oder Anfragen senden Sie bitte immer an: 

(Bitte fügen Sie stets einen Lageplan hinzu)

Ihre Ansprechpartner in den Gemeinden

  • Furtwangen, Gütenbach, Schönwald und Vöhrenbach
    Telefon: 07721 913-7508
    Raum: 224

  • Dauchingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen und Triberg
    Telefon: 07721 913-7038
    Raum: 228

  • Bad Dürrheim, Bräunlingen, Brigachtal, Tuningen und Unterkirnach
    Telefon: 07721 913-7221
    Raum: 225

  • Hüfingen
    Telefon: 07721 913-7583

  • Blumberg, Schonach und außerhalb des Landkreises
    Telefon: 07721 913-7162
    Raum: 224