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Straßenverkehrsordnung, Radverkehr, Fahrtenbuchauflagen


Allgemeines Verkehrsrecht (Straßenverkehrsordnung) / Verkehrssicherheit

Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen steigt das Bedürfnis nach mehr Sicherheit auf den Straßen. Das Straßenverkehrsamt ist dafür zuständig, den öffentlichen Verkehr nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung zu regeln und zu lenken. Außerdem kann die Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtliche Anordnungen treffen, welche die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Unsere Straßenverkehrsbehörde ist für das Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises zuständig, ausgenommen sind die Großen Kreisstädte Villingen-Schwenningen und Donaueschingen. Das Landratsamt als Verkehrsbehörde bestimmt somit in seinem Zuständigkeitsbereich, wo und welche Verkehrszeichen auf öffentlichen Straßen aufzustellen und welche Markierungen auf der Fahrbahn erforderlich sind.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass in Ihrer Gemeinde eine Verkehrsregelung erforderlich ist, können Sie diese Anregung an uns oder an Ihre Gemeindeverwaltung weitergeben.

Fahrtenbuchauflagen

Die Straßenverkehrsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für eine bestimmte Zeit auferlegen, dass er ein Fahrtenbuch führt, wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer des Fahrzeugs nicht mehr ermittelt werden kann. Mit der Maßnahme soll sichergestellt werden, dass bei weiteren Verkehrsverstößen der Fahrzeugführer zweifelsfrei festgestellt werden kann.