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Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Sämtliche Aufgaben, wie der Verkehr geführt und gelenkt wird und wie öffentliche Straßen und Wege beschildert und markiert werden, sind hier angesiedelt. Die Verkehrsbehörde trifft sämtliche verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Auch die verkehrsrechtlichen Genehmigungen von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum und Großraum- und Schwerlasttransporte (GST) sowie das Güterkraftverkehrs- und das Personenbeförderungsrecht gehören zu diesem Sachgebiet.