Seiteninhalt

Gewaltschutz - Beratung und Hilfestellung

Im Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg (FlüAG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO FlüAG) sind Regelungen zu den Mindeststandards in den Geflüchtetenunterkünften sowie zu einer gesetzlich vorgesehenen Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung enthalten.

Neben Vorgaben zum Standort und der Infrastruktur von Geflüchtetenunterbringungen werden Richtlinien zur Sicherheit und dem Gewaltschutz festgeschrieben.

Der Gewaltschutz in Gemeinschaftsunterkünften soll insgesamt die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten und richtet sich auch an die Mitarbeitenden in Unterkünften und kann auch das nachbarschaftliche Umfeld umfassen. Daneben ist auch Teil des Gewaltschutzes, dass beispielsweise durch die Einhaltung der Mindeststandards und die Berücksichtigung der Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen, Gewalt vorgebeugt wird.
Grundlage des Gewaltschutzes in den Einrichtungen des Schwarzwald-Baar-Kreises ist das Sicherheits- und Gewaltschutzkonzept. Neben grundlegenden Regelungen (wie z.B. Verhaltenskodex, …) sind im Gewaltschutzkonzept präventive Maßnahmen (z.B. anonymes Kontaktformular, GU spezifisches Konzept, …) sowie der Umgang bei Eintritt einer Gewaltsituation (z.B. Ablaufplan bei Vorfällen, …) beschrieben und geregelt. Dies soll den Betroffenen und Mitarbeitenden Hilfe und Sicherheit bieten. Gewaltvorfälle werden dokumentiert und ausgewertet.

Weitere Infos: