Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Schwarzwald-Baar-Kreis
Im Rettungsdienstbereich wird ein Bereichsausschuss für den Rettungsdienst (im Folgenden BA) gebildet. Ihm gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Kostenträger und der Leistungsträger im Rettungsdienstbereich an. Ferner können die Leistungsträger im Rettungsdienstbereich, die nicht mit stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind, mit einer Vertreterin oder einem Vertreter an den Sitzungen des Bereichsausschusses beratend teilnehmen. Darüber hinaus sollen dem Bereichsausschuss mit beratender Stimme je eine Vertreterin oder ein Vertreter z. B. des Stadt- oder Landkreises und der Feuerwehr, die Ärztliche Leitung Rettungsdienst des zuständigen Regierungspräsidiums, eine Leitende Notärztin oder ein Leitender Notarzt des Rettungsdienstbereiches, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Klinikums angehören. Bei Bedarf können weitere sachverständige Personen auf Beschluss des Bereichsausschusses zu den Beratungen hinzugezogen werden.
Dem Bereichsausschuss obliegt die Beobachtung, Beratung und Regelung der Angelegenheiten des bodengebundenen Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich.
Insbesondere hat der BA den so genannten Bereichsplan aufzustellen, jährlich zu überprüfen und bei notwendigen Änderungen zeitnah fortzuschreiben.
Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde ist dafür zuständig, den vom BA aufgestellten bzw. fortgeschriebenen Bereichsplan auf Genehmigungsfähigkeit zu prüfen und ihn zu genehmigen, wenn er nicht wegen eines Planungsfehlers rechtlich zu beanstanden ist. Erst mit dieser Genehmigung ist der Bereichsplan für Kostenträger und Leistungserbringer verbindlich.