Stiefkindadoption
Als Adoptionsdienst des Kreisjugendamtes Schwarzwald-Baar-Kreis führen wir im Bereich der Stiefkindadoption die gesetzlich verpflichtende Beratung durch. Der § 9a AdVermiG sieht bei Stiefkindadoptionen grundsätzlich eine Beratungspflicht für alle Beteiligten vor der notariellen Beurkundung des Antrags auf Adoption und der Abgabe der notariell zu beurkundenden Einwilligungserklärungen vor.
Bitte nehmen Sie zur Terminvereinbarung Kontakt mit uns auf adoptionsdienst@Lrasbk.de. Im anschließenden familiengerichtlichen Verfahren wird der Adoptionsdienst um fachliche Äußerung nach § 189 FamFG gebeten. Zur Vorbereitung darauf finden mehrere Gespräche mit den Beteiligten und ein Hausbesuch statt. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter »Ein Kind adoptieren - Rechtliche Informationen und Hinweise“.