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Allgemeine Rechtsangelegenheiten

Die Justiziare im Rechtsamt beraten und unterstützen die Verwaltung (Verwaltungsspitze und Fachämter) in allen Rechtsangelegenheiten und fördern insoweit die einheitliche Rechtsanwendung in der Verwaltung. Jegliche Fachämter, ob beispielsweise das Hauptamt, Straßenverkehrsamt, Jugendamt, Baurechts- und Naturschutzamt oder auch das Forstamt, wenden sich bei juristischen Problemen an die Justiziare im Rechtsamt. Eine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger hingegen darf aus gesetzlichen Gründen nicht geleistet werden.

Des Weiteren sind die Justiziare bei Rechtsstreitigkeiten, in welche das Landratsamt involviert ist, allgemein federführend und vertreten dieses bei Gerichtsverfahren, insbesondere verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Streitigkeiten. Zivilrechtliche als auch strafrechtliche Gerichtsverfahren werden zuweilen ebenso von den Justiziaren geführt. Im Zusammenhang mit dem Strafrecht ist es zudem ihre Aufgabe Strafanzeigen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen zum Nachteil des Landratsamtes und seiner Beschäftigten zu stellen. Ihnen obliegt weiterhin die Erarbeitung und Prüfung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen.

Weiter ist das Rechtsamt landratsamtsintern als Rechtsaufsichtsbehörde für die Bescheidung der Widersprüche gegen Bescheide der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (nicht Villingen-Schwenningen und Donaueschingen) zuständig.

Schließlich bilden die Justiziare auch Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen im Rahmen der Ausbildungsstation „Verwaltung“ aus. Durch die vielfältige Aufgabenwahrnehmung des Rechtsamtes und der Befassung mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten – nicht nur dem öffentlichen Recht – ist die Absolvierung der Verwaltungsstation im Rechtsamt sicherlich eine der interessantesten Stelle.