Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst
Die Beobachtung und Beratung aller Angelegenheiten des Rettungsdienstes im Schwarzwald-Baar-Kreis ist Aufgabe des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst. Dies ist ein paritätisch besetztes Gremium aus Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Mitglieder werden vom Landrat berufen. Auch der Landkreis selbst gehört in seiner Funktion als Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst dem Bereichsausschuss an. Ferner hat der Kreisbrandmeister eine beratende Stimme in den Sitzungen dieses Gremiums.
Die Leitenden Notärzte für den Schwarzwald-Baar-Kreises werden durch den Landrat auf Vorschlag des Bereichsausschusses ernannt. Außerdem organisiert das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde regelmäßige Fortbildungen für die Leitenden Notärzte und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst.