Umstellung der alten Kartenführerscheine - aktuelle Frist bis zum 19. Januar 2026
Aktuell müssen alle alten Kartenführerscheine die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Januar 2001 ausgestellt wurden bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite unter dem Punkt 4a zu finden. Von der Frist ausgenommen sind alle, die vor dem 31. Dezember 1952 geboren wurden. Sie haben für den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Die Gebühr für den Umtausch liegt bei 26,50 Euro. Wer zusätzlich den Direktversand für 5,10 Euro beantragt, erhält den neuen Führerschein auf dem Postweg und muss diesen nicht persönlich abholen.
Wichtig für den Umtausch sind die vollständigen Unterlagen. Dies sind: ein biometrisches Passbild, welches nicht älter als sechs Monate sein darf und in Papierform vorliegen muss, eine beidseitige Kopie des Ausweises und des Führerscheins sowie der Antrag (wenn gewünscht: die Einwilligung zum Direktversand). Das Antragsformular kann unter www.Lrasbk.de/Antrag-Ersatzführerschein heruntergeladen werden.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann auch bei den Bürgermeisterämtern abgegeben oder der Führerscheinstelle per Post zugesandt werden. Wer den Umtausch persönlich beantragen möchte, sollte zuvor einen Termin buchen unter www.Lrasbk.de/Termin. Die Scheckkartenführerscheine sind nach dem Umtausch 15 Jahre gültig. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes empfiehlt aufgrund des hohen Antragsaufkommens, den Antrag bereits jetzt schon zu stellen.