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Soziales Entschädigungsrecht

Wenn jemand einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder verstorben ist aufgrund von

  • Gewalttaten
  • Ereignissen des 2. Weltkriegs (Bundesversorgungsgesetz)
  • einer empfohlenen Impfung
  • einer rechtstaatswidrigen Haft
  • Militärdienst oder
  • SED-Unrecht

können Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts in Betracht kommen. Möglich sind Renten (auch an Witwen, Waisen und Eltern), Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren sowie verschiedene andere Leistungen.

Der Bereich soziales Entschädigungsrecht wird für sieben Landkreise zentral beim Landratsamt Rottweil bearbeitet.