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Soziales Entschädigungsrecht
Wenn jemand einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder verstorben ist aufgrund von
- Gewalttaten
- Ereignissen des 2. Weltkriegs (Bundesversorgungsgesetz)
- einer empfohlenen Impfung
- einer rechtstaatswidrigen Haft
- Militärdienst oder
- SED-Unrecht
können Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts in Betracht kommen. Möglich sind Renten (auch an Witwen, Waisen und Eltern), Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Hilfsmittel, Kuren sowie verschiedene andere Leistungen.
Der Bereich soziales Entschädigungsrecht wird für sieben Landkreise zentral beim Landratsamt Rottweil bearbeitet.